Bußgeldbescheid im Führungszeugnis?
Ich habe einen Bußgeldbescheid über 80€ wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h bekommen. Verfahrenskosten 25€ und 2,50 Auslagen der Bußgeldstelle. Steht sowas jetzt irgendwo im Führungszeugnis/zählt das als Anzeige?
5 Antworten
Ins Führungszeugnis werden ausschließlich Verurteilungen aus Strafverfahren eingetragen. Bei einer Geldbuße handelt es sich um eine STrafe aus einem Ordnungswidrigkeitsverfahren. Und deshalb wird da nix eingetragen - egal wie hoch die Strafe ist.
Hallo,
der Bußgeldbescheid den du bekommen hast ist eine sogenannte "Verkehrsordnungswidrigkeitsanzeige". Also keine Strafanzeige. Da im Führungszeugnis nur letztere gelistet werden hast du diesbezüglich nichts zu befürchten. Sollte innerorts gewesen sein bei dem Bußgeldsatz? Dann gibts noch einen Punkt und die Sache hat sich damit... (10 km/h mehr und der Führerschein wäre für einen Monat weg gewesen... also aufpassen ;))
Bußgelder sind Ordnungsstrafen,keine Verurteilungen für Straftaten.Sowas steht nicht drin.Übrigens gibt's das normale Führungszeugnis,und ein erweitertes Führungszeugnis.
Wenn etwas in dein Führungszeugnis geschrieben wird, hätte man dir das schriftlich mitgeteilt.
Also in allen mir bekannten Fällen aus meinem Bekanntenkreis und meinen eigenen Erfahrungen wurde immer mitgeteilt, wenn etwas ins Erziehungsregister oder Führungszeugnis eingetragen wurde.
hey;)
ne wird nicht von amtswegen mitgeteilt, außer bei Delikten der Jugendkriminalität, welche nicht von Gesetz wegen "automatisch" eingetragen werden. Ansonsten kriegst da keine Nachricht. Sonst würden wir ja nicht mehr fertig werden Briefe zu verschreiben;)
Kann aber wie immer nur für Bayern sprechen, wobei ich denke, da das über die StPO geregelt ist, wirds da in den Ländern keinen Unterschied geben...
Verkehrsordnungswidrigkeiten kommen nicht ins Führungszeugnis.
Nö, das bekommt man nicht mitgeteilt.