Muss ich die Rechnung vom Nachbarn zahlen!?
Hallo, wir haben ein Einfamilienhaus, es ist ein Haus mit 2 weiteren Häusern, also eine 3 Familienhauskette. Vor einigen Tagen kam eines der 2 anderen Nachbarn zu uns und meldete eien Abflussverstopfung, und fragte ob wir auch solche Probleme haben, die wir verneinten. Der andere Nachbar habe wohl auch Probleme mit dem Abfluss, man könne wohl nicht abspülen usw... Wir aber hatten garkeine Probleme. Sie sagte sie müsse Rohrreiniger rufen und die Probleme beheben lassen. Bei uns war echt absolut nichts. Nun hat sie die Probleme beheben lassen und kam mit der Rechnung von über 400 euro zu uns und teilt diesen Betrag durch drei, sodass wir alle 3 Nachbarn den Betrag teilen. Wenn ich mal so etwas nachdenke, bin ich doch garnicht verpflichtet dafür zu zahlen oder? Ich habe den Schaden nicht verursacht und hatte gar keine Probleme wie die anderen Nachbarn, d.H bei uns wurde auch nichts geleistet. Ich weiß jetzt nicht wie ich das sehen soll, sollte ich aus solidarität zahlen und mir dabei dumm vorkommen oder ganz klar sagen: Nein, das zahlen wir nicht, wir sind davon nicht betroffen. Als Sie das erstemal mit dem Problem zu uns kam, dachte ich dass vlt bei uns auch noch was vorkommen kann, deshalb habe ich damals zugesagt das wir die Rechnung auch teilen ( im Kopf aber habe ich gedacht, nur wenn bei uns auch was gemacht wird)... Wie soll ich denken? Brauche eine Objektive Meinung oder Rat am besten mit einer rechtlichen Stütze.. Warum soll ich für die Probleme des Nachbarn zahlen, die mich nicht betreffen? Habe ich rechtlich die Möglichkeit dieses zu verneinen? Bin ich überhaupt dazu verpflichtet? Hätte Sie denn nicht die Stadt benachrichtigen sollen statt eine Firma? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Schöne Feiertage.
10 Antworten
Das hört sich nach Gemeinschaftseigentum an.
Haben wir auch , aber wir haften nicht für Schäden was beim Nachbarn Auftritt , sondern nur was das Gemeinschaftsgrundstück betrifft.
Jeder ist selbst für sein Haus verantwortlich was Schäden etc. betrifft.
So ist das auch normalerweise.Find das auch sehr merkwürdig das ihr da was zahlen sollt.
Es sei denn es steht irgendwo geregelt das man für die Schäden des Nachbarn bei Gemeinschaftseigentum auch mit haftet.
Wäre aber sehr ungewöhnlich
Das kommt auf die Führung der Abwasserleitung an, wenn Du einen direkten Kanalanschluss hast, dann kann man Dich nicht belasten-
Du hast die Zusage gemacht die Rechnung anteilig zu bezahlen. Tu das jetzt auch.
Ob ihr zahlen müsst oder nicht, hängt von dem Vertrag bzgl. eines hier eventuell vorliegenden Gemeinschaftseigentums ab. Sollte in diesem Vertrag geregelt sein, dass ihr für Schäden des Nachbarn anteilig zahlen müsst, so haftet ihr für diesen. Steht dies allerdings nirgendswo, so seid ihr zu keinerlei Zahlung verpflichtet.
Zuerst musst du dich über die Eigentumsverhältnisse informieren. Aus deinen Angaben kann der Leser darauf nicht schließen. Es kann bei drei Häusern sogenanntes Gemeinschaftseigentum geben, das von allen Eigentümern gemeinsam unterhalten wird.
Wenn die Verstopfung in einem Rohrstück war, das zum Gemeinschaftseigentum gehört, dann müsst ihr anteilig zahlen.
Ansonsten nicht bzw. nur anteilig die Arbeiten, die an eurem Eigentum oder am Gemeinschaftseigentum durchgeführt wurden.