Schulden! Zur Ratenzahlung verpflichtet?
Wenn man Schulden hat und der Gläubiger einen Ratenzahlungsvorschlag macht, muss man diesen annehmen - wenn man finanziell nicht in der lage ist? Also im Falle meines Nachbarn: Er sagt er könne momentan keine Raten zahlen, da er 1 Kind hat und eine Freundin. Alle leben von Harz4. Ist er verpflichtet zu zahlen? Natürlich will er, aber kann momentan nicht.
10 Antworten
Vielleicht kann er geringere Raten aushandeln. Oft ist ein Gläubiger froh, wenn er überhaupt was bekommt.
Und natürlich sollte Dein Nachbar bemüht sein, seine Schulden abzuzahlen!!! Er hat eine Leistung in Anspruch genommen, sich Geld geliehen - was auch immer. Dafür soll er doch bitteschön gerade stehen. Sein Gläubiger muß auch seine Rechnungen bezahlen.
Er soll mit allen Unterlagen, die seine momentane finazielle Lage zeigen zum Gläubiger und um eine kleinere Rate bitten mit der Option sie zu erhöhen, wenn wieder mehr Geld vorhanden ist. Die meisten Gläubiger lassen sich darauf ein, weil sonst die Gefahr besteht, dass sie wegen einer privaten Insolvenz gar nichts mehr bekommen. Und Raten von 10 € kann absolut jeder aufbringen.
Um irgendwann von dem Mist los zu sein,sollte er sich auf,für ihn mögliche Raten einlassen.Er soll dem Gläuber selber einen Vorschlag machen,was er Monatlich abdrücken kann. Sonst wird das ganze nie ein Ende haben und es werden immer mehr kosten auf ihn zukommen.Vielleicht läßt der Gläubiger sich auch auf einen Vergleich ein,d.h.der eigentlich offene Betrag wird etwas runter gesetzt,das der Schuldner nur einen Teil davon bezahlen muss,geht dann auch in Raten
Ich kann Dir einen ganz superguten Tipp geben, ehrlich sprech aus Erfahrung, er soll zur Caritas Schuldnerberatung, kostet nix, aber lohnt sich zu 100 % für ihn, versprochen.
Er ist verpflichtet seine Schulden zu bezahlen, egal ob Rate oder nicht. Als Hartz4ler aber dürfte ncihts dasein, was der Gerichtsvollzieher pfänden würde (Fernseher, Playstation und sonst so alles, was ein armer verarmter Mensch so braucht, werden ja nicht gepfändet). Insofern kann er zur Abgabe einer Eidestattlichen Versicherung gezwungen werden aber mehr ist für den Gläubiger kaum drin - außer ggfs einer Betrugsanzeige, so absehbar war, dass die Schulden beim Eingehen derselben schon nciht abtragbar waren.