Muß ich die rechnung für ein angebot bezahlen, obwohl vorher keine rede davon war?

6 Antworten

Es geht nicht so schnell diese Frage zu beabtworten. 1. Wenn du eine Firma beauftragst einen Kostenvoranschlag zu erstellen ,ist dieser in der Regel immer Kostenpflichtig. 2. Hast du der Firma mitgeteilt das Sie diesen Kostenvoranschlag unverbindlich erstellen soll ? Eine Unverbindlichkeit verpflichtet nicht zur Zahlung. Noch ein Tip: Bei Kostenvoranschlägen sich die unverbindliche Empfehlung auf dem Kostenvoranschlag mit aufführen lassen.

bustwin 
Beitragsersteller
 15.05.2012, 19:20

ich hab mir mehrer vorschläge machen lassen und kein anderer wollte dafür eine bezahlung, beim besichtigungstermin war auch keine rede davon, dass ich das angebot bezahlen soll, erst als das angebot kam, stand darin dass ich es bezahlen soll, aber nur wenn ich den anbieter nicht nehme, wenn ich ihn nehme, brauch ich nicht bezahlen, sowas ist doch nicht seriös

Hallo,

das hört sich etwas nach einer unseriösen Geschäftidee an. Wenn du einen Auftrag für ein Kostenpflichtiges Angebot (möglichst Schriftlich) gegeben hast, musst du es bezahlen. Vorher nicht sagen dann ein Angebot machen, was im Falle des Falles etwas kostet ist ist sehr unseriös und nicht Rechtens.

Wenn nur eine mündliche Aussage vorher steht, ist diese schwer nachzuweisen. Gibt es Zeugen des "Besichtigungsgespräches"?

Bei einer kleiner Summe (10€) und eventuelle weiteren Bauprojekten, würde ich mir überlegen ob es das wert ist die Firma zu verprellen. Vielleicht kann man auch nochmal mit ihr reden. Ansonsten kann ich gibt es 2 Möglichkeiten. Mahnbescheid abwarten oder halt der Gang zu Gericht wegen Betrug o.Ä.

Grüße

bustwin 
Beitragsersteller
 15.05.2012, 19:10

ich fand es ja unseriös, dass in dem angebot stand, dass ich es bei auftragserteilung nicht bezahlen muß, deshalb hab ich es ja auch nicht genommen, leider gibt es keine zeugen und die rechnung beläuft sich auf 150 € und die mahnung hab ich heut erhalten

grüße

Fleischtester  15.05.2012, 19:59
@bustwin

Hallo,

150€ sind ganz schön happig, für "nur" ein Angebot. Da möchte schon vorher etwas schriftlich erfolgen. Es gibt Leute die lassen für 50 € Auftragspreis ein Angebot mach. sie könnte ja noch 5€ sparen.

ich rede nicht von Mahnung. Sondern vom Gerichtlichen Mahnbescheid. Wenn du nicht bezahlst, kann der Handwerken ein Gerichtlichen Mahnbescheid beim Gericht beantragen. Auf diesen musst du dann entsprechend reagieren. Der Preis erhöht sich jedesmal wenn sowas (Mahnung-> norm. 2x, Inkassofirma-> nervende Schoßhunde, Gerichtl. Mahnb.) passiert. Wenn du diesen Weg gehen möchtest musst du darauf gefasst sein. Zu warten bis dieser kommt (kann mehrere Jahre dauern, kenne mich aus) und dann zustimmen und bezahlen ist sinnlos. (Das Gericht will daran ja etwas verdienen.) In diesem Fall solltest du gleich bezahlen.

Wenn du es aber darauf ankommen lassen möchtest, musst du diesen ablehen. es ist auch nicht schlecht, wenn du dem Handwerker schriftlich (per Einschreiben mit Rückschein!) mittteilst, das du die Forderung ablehnst, weil ...

Dieser Ger. Mahnbescheid wird auf Antrag augefüllt. Das Gerich prüft erstmal nicht, ob die Forderung berechtigt ist. Wenn du in diesem Fall nicht aktiv Handelst (z.B. mit Anwalt) akzeptierst du die Forderung automatisch. Wenn du ablehnst muss der handwerker vor Gericht prüfen lassen, ob die Forderung gerechtfertigt ist. Du kannst das natürlich auch prüfen lassen (Anzeige wegen Betrug etc.) Das Urteil ist dann vielleicht anfechtbar. Irgendwann bist du dann beim Europäischen Gerichthof ;)

Ein Handwerker ist nicht dumm. Er weis worauf er sich einlassen kann. Manche versuchens halt mit Dummfang. Diesem würde ich zumindest ein strich durch die Rechnung machen wollen. Aber wie weit man es treibt ist schwierig.

Ich denke nicht, das er einen Mahnbescheid beantragen wird. Wenn doch, glaube ich nicht, das er sich auf ein Gerichtverfahren einlässt. Wenn der Mahnbescheid erlassen ist und du "die Forderung akzeptierst" ist er 30 Jahre lang gültig. Er hat 30 jahre lang Anspruch auf das Geld.

Das ist schon eine Wissenschaft.

Grüße

bustwin 
Beitragsersteller
 15.05.2012, 20:03
@Fleischtester

vielen dank für die ausführliche beschreibung, ich werd es in angriff nehmen und ihm mitteilen, dass ich sein forderung nicht akzeptiere, ich hoffe dass er es dann aufgibt

liebe grüße

wenn du einen vertrag unterschrieben hast, aus dem hervorgeht, daß der kostenvoranschlag mit einem auftrag verrechnet wird, andernfalls ein bestimmter betrag fällig wird, mußt du bezahlen. sonst nicht. erkundige dich auch mal nach verjährungszeiten.

bustwin 
Beitragsersteller
 15.05.2012, 18:54

die rechnung kam erst ein jahr nach dem angebot ich habe keinen vertrag unterschrieben, wo kann ich mich nach den verjährungsfristen erkundigen?

piadina  15.05.2012, 19:08
@bustwin

vllt. bei der passenden innung.

bustwin 
Beitragsersteller
 15.05.2012, 19:11
@piadina

ok, danke, werd ich mich mal erkundigen

Die Rechnung mußt Du nur bezahlen, wenn die Firma vor Erstellung des Kostenvoranschlags darauf hingewiesen hat, daß Du-soweit sie den Auftrag von Dir nicht erhalten- den Kostenvoranschlag zu bezahlen hast und auch in welcher Höhe zu bezahlen ist.

bustwin 
Beitragsersteller
 15.05.2012, 18:52

der hinweis auf bezahlung, wurde erst mit dem angebot abgegeben und wie hoch die rechnung dafür ist, stand auch nicht darin, außerdem hab ich die rechnung erst ein jahr nach dem angebot erhalten

War vor der Nachfrage um ein Angebot geklärt ob dies zu bezahlen ist...?

bustwin 
Beitragsersteller
 15.05.2012, 18:49

es wurde nie gesagt, dass das angebot bezahlt werden muß, als ich das angebot bekommen habe, stand darin, falls ich dies firma nehme, muß ich das angebot nicht bezahlen, für mich klang das fast schon nach erpressung, deshalb hab ich diese angebot auch nicht genommen

Zeitmeister57  15.05.2012, 19:34
@bustwin

Der Schritt vor der "Bestellung" des Angebots wäre wichtig gewesen. Die Kostenpflichtigkeit des Angebots hast Du evtl. übersehen...hmmm

Bei Handwerksbetrieben ist es durchaus üblich die Kosten des Angebots bei Auftragserteilung dem Kunden zu erlassen.

bustwin 
Beitragsersteller
 15.05.2012, 19:36
@Zeitmeister57

da magst du recht haben, aber er hätte mir vorher sagen müssen, dass ich es bezahlen soll, denn dann hätte ich die möglichkeit gehabt, nein zu sagen

Zeitmeister57  15.05.2012, 19:44
@bustwin

wie Du weißt, ist es immer die Frage ob man es nachweisen kann...

Für's Erste würde ich die Rechnung erstmal ignorieren, und bei einer Zahlungserinnerung den Sachverhalt darlegen, evtl. ist ihnen das Nachfordern lästig. Viele verschicken eine Rechnung auch nur pauschal und schauen mal wer freiwillig zahlt.....

ach ja....das noch: Evtl. ist bereits Verjährung eingetreten, mach Dich mal um die Fristen kundig.....

bustwin 
Beitragsersteller
 15.05.2012, 20:07
@Zeitmeister57

rechnung hab ich ignoriert, leider kam heut die mahnung, aber ich werd mich mal nach den verjährungsfristen erkundigen und ich glaube auch, dass er einfach darauf aus ist, einen dummen zum bezahlen zu finden

danke und liebe grüße