Wenn ich das Gefühl habe der Makler leitet mein Angebot nicht weiter, darf ich dann den Besitzer persönlich anschreiben, auf der Exposé steht dies sei verboten?
5 Antworten
Es kann dir niemand verbieten, direkten Kontakt mit dem Anbieter aufzunehmen, wenn er dir bekannt ist.
Das ändert dann allerdings nichts an der Höhe der fälligen Courtage, falls es zum Vertrag kommt.
Was heißt denn, "du hast das Gefühl"? Was sagt denn der Makler zu den Anschuldigungen?
Es kann hier durchaus sein, dass der Eigentümer einen qualifizierten Makleralleinauftrag vereinbart hat, was dann zur Folge hat, das der Eigentümer dich an den Makler verweisen wird, wenn Du direkt an ihn herantrittst.
Normalerweise hat man ja gar keine Kontaktdaten zum Eigentümer, wenn ein Makler eingeschaltet wurde. Geht es denn um einen Kauf oder Miete?
Wenn Du weißt, wer der Eigentümer ist, kannst Du ihn natürlich ansprechen. Aber viele Eigentümer schalten ja einen Makler ein, weil sie selbst eben gar keine Lust haben, sich mit Interessenten auseinander zu setzen und dem Makler auch klare Vorstellungen abgegeben haben, was sie sich vorstellen.
Hmm, wenn es unterschrieben ist, dann würde ich es lassen, den Makler kündigen und dann ohne Vertrag an den Besitzer..
Steht denn auch drin, dass du nicht fragen darfst, ob der Besitzer die Unterlagen erhalten hat?
Es steht drinnen, dass man eben zum Besitzer keinen Kontakt aufnehmen soll. Mich hat aber das Gefühl beschlichen, weil dem Makler mein Angebot nicht gespaßt hat, erhielt der Besitzer es erst gar nicht und ich bekam so eine Standartantwort.
Dann rate mal. Wozu steht wohl drauf, dass das verboten ist?
Nun ich bin mir halt etwas unsicher, da es um eine sehr strak Renovierungsbedürftige Wohnung geht und nur eine so dahin geschriebene Standartantwort kam.
was meinst Du damit nun schon wieder? Wenn Du vernünftige Antworten haben willst, dann sollste auch entsprechende Infos vorab von Dir geben. Ciao!
Welche Strafe besteht auf Missachtung dieses "Verbotes"?
Es steht ggf. deshalb drauf, da ein fieser Makler (wenn es sich um ein Bieterverfahren handelt) ggf. die meistbietenden Angebote nicht an den ET weitergibt, sondern das teuerste Gebot von einem seiner "Kumpanen" kommt - welches ggf. deutlich unter dem Marktpreis liegt. So kommt er an eine günstige Wohnung, die er dann wieder teuer vermakeln kann und somit zweimal Maklerprovision kassiert. Daher würde ich in einem solchen Fall - wenn der Verdacht besteht - mich um das Verbot nicht scheren und den Eigentümer mein Angebot auch direkt zukommen lassen, für den Fall, dass er es über den Makler nicht zugestellt bekommt. Das ich die Maklercourtage trotzdem bezahlen muss - ist aber schon auch klar. Aber es geht hier wohl darum, das der Verdacht besteht, dass der Makler das Angebot gar nicht weitergibt - aus welchen Gründen auch immer.