Autounfall gesehen, was muss Zeuge ggü der Polizei angeben?
Wenn man einen Autounfall gesehen hat, wo sich jemand bei verletzt hat, und anschließend die Polizei kommt. Was muss man der Polizei als Zeuge sagen?
a) Ist man verpflichtet denen irgend etwas über den Ablauf der Autounfalls zu sagen bzw kann man der Polizei sagen dass man denen dazu nix sagt?
b) Wird es immer zu einem Gerichtsprozess kommen, bei dem man als Zeuge aussagen muss, oder kann es sein das es zu gar keinem Gerichtsprozess kommt?
Die Frage ist hier nicht ob man etwas dem Richter sagen muss, sondern ob man dazu etwas der POLIZEI sagen muss!
8 Antworten
Wenn jemand verletzt ist steht immer der verdacht einer Straftat im Raum (fahrlässige Körperverletzung).
Als Zeuge einer Straftat ist man grundsätzlich zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet. Eine Ausnahme bilden Auskunfts- und Zeugnisverweigerungsrecht. Diese erlauben dir immer dann die Aussage zu verweigern wenn du dich bei wahrheitsgemäßer Aussage selbst oder angehörige belasten würdest.
a) warum sollte man denen nichts zum Ablauf sagen? Außer man hätte selbst was zu verbergen oder man kennt den Unfallverursacher und will den Decken
b) natürlich nicht immer. Dann wären die Gerichte noch überlasteter als ohnehin schon
Du bist potenzieller Augenzeuge und somit Zeuge einer Tat und somit mitunter wichtig für die Polizei, die Unfallteilnehmer, die Verschicherungen sowie mitunter auch die Staatsanwaltschaft, die Anwälte und das Gericht
Und "den Drekc wegräumen" tut die Straßenwacht oder das Abschleppunternehmen. DAS ist nicht Inhalt der Polizei. Wenn die das machen, dann nur um schnellstmöglich den Verkerhsfluß wieder her zu stellen um unnötiger Staus zu vermeiden
Was passiert wenn der Polizist mich fragt was ich gesehen hab und ich sag zu dem: Ich geb ihnen darüber keine Auskunft, mein Name ist Lorenz Sommer.
Kannst Du machen/probieren, aber egal wie: Persodaten werden aufgenommen
Kurze Zwischenfrage, warum sträubst Du Dich gegen eine Zeugenaussage?
Möglicherweise wirst Du eines Tages Geschädigter sein und dann froh sein wenn jemand den Hergang schildern kann damit Du zu Deinem Recht kommst.
Keine Ahnung warum man sich so sträubt außer man hat selbst Dreck am Stecken
Hi, ja man ist verpflichtet auszusagen. Es sei denn, der Beschuldigte ist ein naher Angehöriger.
Die meisten Unfälle werden ohne Gerichtsurteile reguliert, da sich die Versicherungen häufig einigen.
Die Frage war ob man der Polizei etwas dazu sagen muss.
Stell dir vor, du wirst einmal ein Unfallopfer und möchtest hinterher deine Schadensansprüche beim Unfallgegner durchsetzen.
Dann wärst du doch auch froh, wenn sich jemand als Zeuge meldet und das Geschehen bezeugt.
Schon mal was von Bürgerpflicht gehört? Auch das gehört zum gesellschaftlichen Miteinander, das uns allen doch angeblich immer so wichtig ist.
Die Frage war ob man der Polizei etwas dazu sagen muss wenn die danach fragen. Die sollen eigtl nur die Namen notieren und den Dreck beseitigen.