Autounfall gesehen, was muss Zeuge ggü der Polizei angeben?



Die Frage ist hier nicht ob man etwas dem Richter sagen muss, sondern ob man dazu etwas der POLIZEI sagen muss!

8 Antworten

Wenn jemand verletzt ist steht immer der verdacht einer Straftat im Raum (fahrlässige Körperverletzung).

Als Zeuge einer Straftat ist man grundsätzlich zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet. Eine Ausnahme bilden Auskunfts- und Zeugnisverweigerungsrecht. Diese erlauben dir immer dann die Aussage zu verweigern wenn du dich bei wahrheitsgemäßer Aussage selbst oder angehörige belasten würdest.

a) warum sollte man denen nichts zum Ablauf sagen? Außer man hätte selbst was zu verbergen oder man kennt den Unfallverursacher und will den Decken

b) natürlich nicht immer. Dann wären die Gerichte noch überlasteter als ohnehin schon

Hi, ja man ist verpflichtet auszusagen. Es sei denn, der Beschuldigte ist ein naher Angehöriger.

Die meisten Unfälle werden ohne Gerichtsurteile reguliert, da sich die Versicherungen häufig einigen.

Stell dir vor, du wirst einmal ein Unfallopfer und möchtest hinterher deine Schadensansprüche beim Unfallgegner durchsetzen.

Dann wärst du doch auch froh, wenn sich jemand als Zeuge meldet und das Geschehen bezeugt.

Schon mal was von Bürgerpflicht gehört? Auch das gehört zum gesellschaftlichen Miteinander, das uns allen doch angeblich immer so wichtig ist.