Küchenablöse
Meine Schwiegermutter hat eine Wohnung gefunden. vertrag wird am Mittwoch unterschrieben. In der Wohnung ist eine Einbauküche, die ein Jahr alt ist und neu 2.000€ gekostet hat. Kann mir vielleicht jemand sagen, was meine Schwiegermutter an ablöse zahlen müßte, bzw ob die Küche unbedingt drinnen bleiben muß? Die zweite frage wäre diese: Wenn sie die ablöse zahlt und es geht etwas am Gerät kaputt, wer muß dafür aufkommen, bzw wenn meine Schwiegermutter auszieht und die Küche ist abgelöst darf sie dann die Küche mitnehmen? Vielen Dank schonmal für eure Antworten
2 Antworten
Die Abschreibung für Möbel ist 10 Jahre, also werden pro Jahr 200 € abgeschrieben. Demnach müsste sie 1800 € für die Küche zahlen und damit ist es Eigentum. Wenn etwas defekt ist, muss sie es tragen. Wenn sie wieder ausziehen möchte, kann sie die Küche mitnehmen oder dem Nachmieter weiter verkaufen.
Die Küche gehört der Vermieterin