Küchenablöse

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Die Abschreibung für Möbel ist 10 Jahre, also werden pro Jahr 200 € abgeschrieben. Demnach müsste sie 1800 € für die Küche zahlen und damit ist es Eigentum. Wenn etwas defekt ist, muss sie es tragen. Wenn sie wieder ausziehen möchte, kann sie die Küche mitnehmen oder dem Nachmieter weiter verkaufen.

Die Küche gehört der Vermieterin