Muss ich die Abschlepprechnung zahlen?
Mein Auto wurde am 09.08.15 abgeschleppt. Die Rechnung kam am 28.11.15 an und bearbeitet wurde es am 24.11.15. Ich habe mein Auto am selben Tag noch abgeholt und der Mann der mein Personalausweis habe wollte hat mir direkt das Verwarnungsgeld in die Hand gedrück in höhe von 30€. Danach meinte er das ich eine Rechnung in höhe von 200-300€ dazu bekommen werde. Es sind 283,57€. Ich habe mich bisschen erkundigt und mir wurde gesagt das es das selbe ist wie bei den Blitzer Rechnungen dass wenn die Rechnung nach 3 Monaten erst ankommt, das man die nicht Zahlen muss. Ich bin mir aber ziemlich unsicher ob ich die Abschlepp Rechnung nun zahlen muss oder nicht. Gesagt wurde mir auch, das ich nicht doppelt Bestraft werden darf was ich in dem Falle wurde, da ich direkt das Verwarnungsgeld in höhe von 30€ bekommen habe und nach über 3 Monaten die Abschleppkosten. Muss ich nun die Abschleppkosten zahlen?
7 Antworten
Ich glaube nicht dass du da drum herum kommst. Die Abschleppkosten haben ja nichts mit der Verwarnung zu tun und schon gar nicht stellen sie eine Strafe dar, sondern es sind kosten, die für eine erbrachte Leistung zu bezahlen sind.
Es kommt auf die Rechtsnatur der "Rechnung" an. Sollte es die Rechnung des Abschleppunternehmmers sein, ist die Verjährungsfrist ab Ende des Jahres 3 Jahre. Bei einem behördlichen Leistungsbescheid sind es 30 Jahre.
Die von dir angenommenen 3Monate sind die Vejährung der Owi, des Falschparkens.
Das eine ist die Polizeistrafe, das andere ist eine Leistung, die erbracht worden ist und du deswegen auch zahlen musst, wenn du zu Recht abgeschleppt worden bist.
Die Abschlepprechnung ist keine Strafe sondern die Rechnung für eine Dienstleistung. Diese verjährt nicht nach 3 Monaten sondern erst nach 3 Jahren. Rechtstechnisch sind das zwei vollkommen unterschiedliche Dinge.
Das heisst, in deinem Fall würde die Verjährung erst am 31.12.2018 eintreten.
Mein Tipp: Steh zu deinem Fehler, zahle deine Rechnung und versuche in Zukunft dein Auto korrekt abzustellen.
" das es das selbe ist wie bei den Blitzer Rechnungen dass wenn die Rechnung nach 3 Monaten erst ankommt, das man die nicht Zahlen muss."
So ein Unsinn. Solche Forderungen verjähren nicht nach 3 Monaten. NATÜRLICH musst du die Abschleppkosten zahlen, du hast sie immerhin auch verursacht.