Muss ich den Zeugenfragebogen ausfüllen und Aussagen?
es handelt sich hierbei um eine Kleinigkeit keiner ist zu schaden gekommen .mein Freund hat am Auto eines anderen einen Kratzer rein gemacht.da ich als Zeuge dabei war soll ich nun so ein Fragebogen ausfüllen meinen frage wäre muss ich dazu aussagen oder kann ich das Schreiben einfach ignorieren?
4 Antworten
keiner ist zu schaden gekommen
mein Freund hat am Auto eines anderen einen Kratzer rein gemacht
Somit ist jemand zu Schaden gekommen.
da ich als Zeuge dabei war soll ich nun so ein Fragebogen ausfüllen meinen frage wäre muss ich dazu aussagen oder kann ich das Schreiben einfach ignorieren?
Als Zeuge musst du wahrheitsgemäß aussagen. Wenn du diesen Fragebogen ignorierst, kann und wird die Polizei bei dir erscheinen und deine Aussage aufnehmen oder dich zur Polizei zur Aussage vorladen.
Um das zu vermeiden, fülle den Bogen der Wahrheit nach aus und schicke den zurück.
Die Eigenschaft als Zeuge ist eine BürgerPFLICHT. Du musst aussagen, ob Du willst oder nicht. Ein schriftlicher Bogen gilt genauso. Es sei denn Du belastest Dich selbst oder Angehörige (Freund würde nicht zählen, Verlobter schon).
Machst Du keine Angaben gegenüber der Polizei, kriegst Du Post von der Staatsanwaltschaft. Wenn Du zu deren Termin nicht erscheinst, kannst Du zwangsvorgeführt werden.
Als Zeuge bist du (auch schon bei der Polizei) zur Aussage verpflichtet. Jedoch ist die Vereidigung nur im Strafprozess möglich
§161 a StPO:
(1) 1Zeugen und Sachverständige sind verpflichtet, auf Ladung vor der Staatsanwaltschaft zu erscheinen und zur Sache auszusagen oder ihr Gutachten zu erstatten. 2Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Vorschriften des sechsten und siebenten Abschnitts des ersten Buches über Zeugen und Sachverständige entsprechend. 3Die eidliche Vernehmung bleibt dem Richter vorbehalten.
Nein, nicht ignorieren, du musst es wahrheitsgemäß ausfüllen, es sei denn der Angeklagte ist ein Familienmitglied.