Muss ich den Schornsteinfeger ins Haus lassen?
Wir haben uns letzten Monat einen Kaminofen gekauft. Der Schornsteinfeger verlangt nun, dass wir es ihm auf dem Dachboden "bequem" machen. Er will, dass wir bis zum 25.12.2009 Bretter annageln und eine Leiter hinstellen, damit er sich nicht so anstrengen muss, obwohl er auch ohne die Bretter und die Leiter wunderbar aufs Dach kommt. Dann hat er nun schon 1 Mal gekehrt und will im Januar schon wieder kommen. Die Rechnung war auch nicht ohne und das nur fürs Kehren. Dann hat er letztes Mal einen hammer dreck gemacht, als er kehrte. Der ganze Ruß kam aus dem Rohr, weil er vergessen hat ein nasses Tuch drumzuwickeln. Meine Frage ist nun: Muss ich diesen inkompetenten Menschen nun in mein Haus lassen und die verlangten Arbeiten wirklich durchführen?
16 Antworten
Zitat aus der Süddeutschen von 2008:
Das Schornsteinfeger-Monopol wird abgeschafft. Der Bundesrat billigte am Freitag in Berlin ein Gesetz mit dem die Berufssparte für den Wettbewerb geöffnet werden soll.
Hauseigentümer können sich in Zukunft ihren Schornsteinfeger weitgehend frei wählen. Alle Arbeiten in diesem Bereich, die keine Kontrollen beinhalten, werden im Wettbewerb angeboten.
Zur Reinigung und Überprüfung sollen aber nur Betriebe berechtigt sein, die mit dem Schornsteinfeger-Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen sind oder entsprechende Dienstleistungen ausführen dürfen.
Also einen anderen Fachbetrieb beauftragen. Kehren MUSS aber sien - schon wegen der Feuerstätte.
Liebe Grüße und immer genug zu Heizen,
albelo
PS.: Der Weg zum Kamin sollte schon sicher sein (arbeitssicherheit), wenn die über das Dach gewähleistet ist, hast Du ja kein Problem - und der Rauchfangkehrer auch nicht.
Wahnsinn! Naja-schwarze Schafe gibt es halt überall... Viel Erfolg und frohes Fest! albelo
Hi, Du musst ihn rein lassen er KÖNNTE sogar mit der Ploizei und dem Schlüssel dienst sich zutritt verschaffen. Das mit der Leiter ist eine sache der Versicherung er handelt nur nach den Gesetzen und die schreiben das leider nun mal so vor, weil wenn etwas passiert zahlt keine Versicherung. Das er einmal im jahr fegt hast du sogar glück normalerweiße ist ein Kaminofen zwei mal Kehrpflichtig ( nach oben keine Grenzen). Es macht immer Dreck wenn er kommt etr kann auch nicht komplett staubrein arbeiten und wenn du von ihm das Verlangst kann er es sogar extra bezahlt nehmen, und das wird teuer. Also einfach zeitung vor legen und danach ab in die Tonne damit. Das Rauchrohr musst auch du vorher abdichten. Ich würde ihn einfach darum bitten das er sich einen Tag vorher anmeldet und dann ein feuchten lappen drum machen. Ich hoffe ich konnte dir Helfe
Was ich vergessen habe. Die freie Bezirksschornsteinfeger Wahl ist zu zeit noch nicht möglich.
Es gibt noch Einschränkungen. das heißt:
Sie können zur Zeit nur einen anderen Schornsteinfegr aus dem europäischen Ausland zu sich kommen lassen.
Nur aus wirklich trifftigen Gründen können Sie ihren Feger wechseln. Dies ist aber selten der Fall.
Erst ab 2013 ist es möglich sich den Schornsteinfeger selber auszusuchen.
MFG, Daniel Zerressen
Hallo,
ich bin selber Schornsteinfeger. Den Kollegen versuche ich jetzt nicht zu verteidigen.
Das während der Kehrarbeiten ihre Wohnung/Haus verschmutzt wurde ist natürlich ärgerlich. Aber der Kollege konnte nicht wissen, das Ruß während des Fegens aus dem Rauchrohr kommt. Meist sind diese Rohre doch dicht.
Der Kollege muß auch 2 - 3 mal im Jahr kommen, da dies die Kehr- und Überprüfungsordnung der jeweiligen Länder vorschreibt. Wir haben diese Vorschriften nicht gemacht müssen diese aber einhalten. Für viele Kunden ist dies unbegreiflich da sie den Ofen zwischen den beiden oder mehreren Reinigungen kaum benutzt haben. Aber sollte mal etwas passieren z. B. Schornsteinbrand sind wir diejenigen die vor der Staatsanwaltschaft Rede und Antwort stehen müssen.
Zu den Bretter und der Leiter. Uns Schornsteinfegern ist es vorgeschrieben unsere Arbeiten in einem sicheren Umfeld zu tätigen. Das heißt wir müssen ohne gefährdung unserer eigenen Gesundheit oder gar unseres Leben die Meß- bzw. Fegearbeiten durch führen können. Wir selber müssen uns hier wieder an Vorschriften halten die uns das vorschreiben.
LINKS: KEHR UND ÜBERPRÜFUNGSORDNUNG GOOGLE -> KÜO (Achten Sie bitte darauf, das die KÜO in jedem Bundesland unterschiedlich ist)
UNFALLVERHÜTUNGSVORSCHRIFT DIN 18160 GOOGLE -> DIN 18160
Ich hoffe mein Beitrag konnte Ihnen etwas helfen bzw. Ihnen etwas mehr Verständniss für unsere Arbeiten geben.
Mit freundlichen Grüßen und einen schöne Weihnachtszeit,
Daniel Zerressen (Schornsteinfegergeselle / NRW)
Ich habe unlängst einen Bericht im Fernsehen über einen ähnlichen Streitfall gesehen. Da hat der Kaminkehrer verschiedene Behörden eingeschaltet (Ordnungsamt oder Umweltamt) und der Kaminbesitzer hat den Kürzeren gezogen , hat aber den Bezirksschornsteinfegermeister gewechselt.
klasse, wuste ich garnicht. Dann kann ich mir endlich einen anderen Schornsteinfeger suchen, da unserer uns einmal einfach Plasik in den Kamin gestopft hat um zu sehen, ob wir den Kamin auch benutzen. Es fiel uns auf, als wir mal im Ofen alte Papiere verbrannten. Da fing es an zu stinken. Leider hat der blöde Kerl das abgestritten.