Was tun, wenn man mit dem Schornsteinfeger/Feuerstättenbescheid nicht einverstanden ist?

7 Antworten

gegen den Bezirksschorni ( Feger ) hast du keine chance der nicht beseitigke Mängelbericht ??? müssen fristgemäß ( die Aufgeführten Mängel) beseitigt werden .wen es nicht reicht terminlich /Zeitlich durch den Handwerker musst du ihm bescheid geben bis wann sonst übergibt er den Mängelbericht der Kreisbehörde

( Landratsamt ) auch ich habe einer der Penetrant und überheblich ist auch hier im Ort in seinnem Kehr bezirk haben sich welche meherre den Mund Verbrand

von wo biste den Ort

Apfelmartin 
Beitragsersteller
 28.01.2018, 10:04

Ostsachsen. Niesky.

harmersbachtal  28.01.2018, 16:28
@Apfelmartin

kannste halt nix machen gegen den Bezirksschorni 1x in 7 jahren muß es halt gemacht werden der Feuerstättenbescheid kostet halt 100 € ca. den brauchste halt den Papier Bescheid wen du was neues Instalieren lässt/möchtest eine neue Feuerstätte etc. ihn verkloppen oder nicht reinlassen ins Haus bringkt auch nix der kann mit der Polizei sich zutritt verschaffen und dann wird halt sau Teuer

Meines Wissens ist das Gebietsmonopol der Schornsteinfeger aufgehoben worden. Man kann sich somit jeden beliebigen Schornsteinfeger holen. Man ist also nicht an den ausgewiesenen Bezirksschornsteinfeger gebunden und kann sich im Streitfall einen Anderen suchen. Wie das mit zwei gegensätzlichen Aussagen ist weiß ich nicht, vermute aber mal, dass man sich dann an den Oberbezirksschornsteinfeger wenden kann, der dann entscheidet.

feldbuschverona  06.09.2018, 11:29

Du darfst dir nur für die Kehr- und Überprüfungsarbeiten einen Schornsteinfeger deiner Wahl aussuchen. Die Ausführung der Arbeiten müssen dann per Nachweis dem Bezirksschornsteinfeger mitgeteilt werden.

Die Feuerstättenschau sowie alle Abnahmen neuer Feuerstätten darf nur der Bezirksschornsteinfeger machen.

Es gibt gar keine "amtlichen" Schornsteinfeger mehr. Du kannst dir deinen Schornsteinfeger selber aussuchen.

Was den Bescheid angeht, wende dich an die Innung und lass ihn nochmal prüfen. Und leg Widerspruch oder ein, irgendein Rechtsmittel muß es ja geben, sollte auf dem Besscheid stehen. Vepass die Frist nicht, du kannst vorsoglich formlos widersprechen.

Apfelmartin 
Beitragsersteller
 27.01.2018, 22:44

Nach den Infos der beiden Schornsteinfeger darf man sich denjenigen, der den Feuerstättenbescheid ausstellt, nicht aussuchen; denjenigen, der regelmässig kehren kommt, schon.

wurzlsepp668  28.01.2018, 12:09

ähm, falsch!

der Bezirksschornsteinfegermeister legt über die Feuerstättenschau die Intervalle fest.

der Feuersteättenschau ist hoheitliche Aufgabe des Bezirksschornsteinfegermeisters, nur DIESER darf diese durchführen.

die Arbeiten können, wenn gewünscht, von jedem anderen Schornsteinfeger durchgeführt werden

Wende dich an die zuständige Bezirksregierung!

Vorher würde ich aber dem Bezirksschornsteinfeger der dir den Bescheid ausgestellt hat um eine Antwort bitten. Vlt hast du ja mit deinen Argumenten eine Chance auf Änderung.

  1. Mail an Bezirksschornsteinfeger
  2. Einpruch gegen den Feuerstättenbescheid bei der zuständigen Bezirksregierung

Du könntest dich an die Innung wenden, frage nach dem Obermeister. Das wäre der kleine Weg; oder über das Ordnungsamt deiner Stadt/Gemeinde; oder über den RP

Bitterkraut  27.01.2018, 22:27

Es muß doch auch einen Rechtsweg geben. Gegen Bscheide kann man doch Widerspruch einlegen?

harmersbachtal  28.01.2018, 09:46
@Bitterkraut

gibt es aber gegen den Bezirksschorni.............würde ich bleiben lassen nachher machter mit dir den Hanzwurst und macht nachher grad erst recht mit der dann noch den Affe einb Tip lass es Bleiben............

Apfelmartin 
Beitragsersteller
 27.01.2018, 22:24

Was ist RP?