Muss ich den Rundfunkbeitrag Säumniszuschlag zahlen wenn ich nicht Schuld an der Verzögerung bin?

2 Antworten

Der Säumniszuschlag wird automatisch kraft Satzungsvorschrift dann  fällig, wenn man den geschuldeten Rundfunkbeitrag nicht zum gesetzlichen Fälligkeitstermin zahlt. Er ist, wie Juristen sagen, verschuldensunabhängig zu zahlen. Ob man also schuld ist oder nicht, spielt keine Rolle.

Sieh es einmal so: Der Beitragsservice vollzieht nur das Gesetz, nach dem du verpflichtet bist, zu zahlen. Zahlen muss man auch dann, wenn man meint, nicht zahlen zu müssen. Hättest du also sofort gezahlt, als dich der Beitragsservice aufgefordert hat, wäre der Säumniszuschlag nicht angefallen. Wenn du dann nachträglich freigestellt worden wärst, weil deinen Bedenken Rechnung getragen worden wäre, hättest du das gezahlte Geld wieder erstattet bekommen. Daher hast du letztlich doch Schuld, weil du nicht rechtzeitig gezahlt hast.

Splitframe 
Beitragsersteller
 01.05.2016, 12:18

Eine ähnlich detaillierte Antwort hätte ich auch vom GEZ Mitarbeiter erwartet, vielen Dank.

Um mal die Umkehrfrage zu stellen:
Hätte ich, aufgrund der langen Antwortzeiten, der GEZ zinsen bzw. einen eigenen Säumniszuschlag berechnen können wenn sich nach, wie in meinem Fall, nach 8 Monaten herausgestellt hätte das ich, in der Tat, befreit wäre?

Naja es hilft ja nichts, zahlen werde ich wohl müssen auch
wenn ich wenig Verständnis, besonders für die null Toleranz mit null Informationen Schiene, entgegen bringe.

Als Student mit 580€ im Monat von dem alles inkl. Krankenversicherung gezahlt werden muss tut das schon weh.
( Um ein bisschen auf die Tränendrüse zu drücken ).

gorbi210  01.05.2016, 16:35
@Splitframe

Du hättest keine Zinsen verlangen können, da dir dafür die Rechtsgrundlage fehlt. Im Übrigen hat der Säumniszuschlag nichts mit Zinsen zu tun. Er ist ein eigenständiges Druckmittel, das dich dazu bringen soll, zu zahlen. Zinsen hätte der Beitragsservice wegen deiner verspäteten Zahlung auch nicht verlangen dürfen.

haufenzeugs  01.05.2016, 21:05
@Splitframe

nimm einen zettel und bitte um ausbuchung der säumniszuschläge. dann werden sie einfach ausgebucht und du musst sie nicht zahlen.

es gibt keine gez, schon seit jahren nicht mehr. die haben sich bei dir nicht gemeldet. du bist verpflichtet dich umzumelden wenn du umziehst. du bist verpflichtet zu zahlen. wenn du wegen nichtigkeiten nicht zahlst, dann wird auch irgendwann der säumniszuschlag fällig. den musst du zahlen, weil du in der zwischenzeit zahlen hättest müssen.

solange keine entscheidung des beitragsservice vorliegt musst du zahlen. wenn du noch ein wenig weiter wartest, kommt die vollstreckung ins haus. dann kommen noch mehr kosten auf dich zu.