Muss ich den Rest zahlen, wenn meine Versicherung nur den Zeitwert bezahlen will?
Hallo, meine Tochter hat die Kamera einer Freundin fallen lassen. Das habe ich unserer Haftpflichtversicherung gemeldet. Diese will nun aber nur den Zeitwert erstatten. Der beträgt für eine im Januar diesen Jahres gekaufte Kamera (119,--€) 29€ + auslagen = 54€. Ich habe auf drängen der Eltern leider vorab eine neue Kamera gekauft und ausgehändigt! Wie kann ich mich nun wehren? Rein rechtlich gesehen, so hat mich meine Versicherung nun aufgeklärt, hätte ihc gar nciht in Vorleistung treten müssen und der Anspruchssteller müsste sich mit den 54€ zufrieden geben. Blöd nur, die interessiert das nicht im Geringsten. Sie haben ja ihre neue Kamera!
4 Antworten
Nach den Bestimmungen zu Haftung und Schadenersatz, die das deutsche Bürgerliche Gestzbuch festschreibt, hat der Geschädigte (fast immer) tatsächlich nur Anspruch auf den Ersatz des Zeitwertes. Dies trifft jedenfalls auch in Deinem Fall zu. Du hättest die Sache sofort Deinem Versicherer übergeben sollen - dieser hätte auch überhöhte Forderungen für Dich zurückgewiesen. Diese Möglichkeit hast Du dem Versicherer (etwas voreilig) genommen. Nun bleibt Dir nur noch die Chance, vom Geschädigten die Differenz zurückzuverlangen - das dürfte sich praktisch wohl schwierig gestalten, und wegen des geringen Streitwertes lohnt sich dann auch eine Klage nicht...
ja, wenn Du freiwillig mehr zahlst, dann ist das deine Sache. Die Versicherung zahlt nur das minimal notwendige. In diesem Fall (Freundin, keine Summe die einen umbringt) finde ich das auch OK.
Meine Haftpflicht hätte gar nichts bezahlt, da hier Bagatellschäden (glaube <100,- €) ausgeschlossen sind. Dafür ist der Beitrag sehr niedrig.
Verbuch es als Lehrgeld. Die 50 Euro sind den Ärger nicht wert.
das ist dumm gelaufen.
das nächste mal lässt du dich nicht mehr bedrängen.
ich glaube nicht das es sich lohnt, über einen rechtsanwalt den differenzbetrag zu fordern.
ausser die leute mahcen das öfters