Handydisplay kaputt, das Handy habe ich geschenkt bekommen.Was zahlt die Versicherung?

4 Antworten

Was suzisorglos geschrieben hat ist korrekt. Der Haftpflichtversicherer wird in aller Regel den Fall aber sehr genau prüfen, da in solchen Fällen sehr oft geschwindelt wird. Also Vorsicht dass kein Versuch des Versicherungsbetruges nachgewiesen wird.

summerxyz 
Beitragsersteller
 06.02.2011, 19:56

Vielen Dank für Ihre Antwort!!! Das ist kein wirklich kein Betrug! Das war so: ich wollte eine SMS schreiben, die besagte Freundin wollte mich daran hindern( zurecht:-)),also hat sie mir das Handy aus der Hand gerissen und es im Eifer des Gefechts fallen lassen:-( Würde die Versicherung in so einem Fall überhaupt zahlen???

VersBerater  06.02.2011, 21:28
@summerxyz

Dann sehe ich das so, dass die PH-Versicherung die Reperatur auch übernimmt. Das das Gerät ja noch absolut neuwertig ist ist der Zeitwert ja auch annähernd dem Anschaffungspreis - also dürfte es keine Probleme geben. Ansonsten hier noch einmal als Antwort posten, wir werden sicher eine vernünftige und rechtlich korrekte Lösung erarbeiten können.

Auf wen die Rechnung einmal ausgestellt wurde, ist nur am Rande interessant. Die Privathaftpflichversicherung der Freundin wird - sofern es sich um einenersatzpflichtigen Schaden handelt - die Reparaturkosten maximal bis zur Höhe des Zeitwertes erstatten. Und zur Ermittlung des Zeitwertes genügt die Rechnung.

summerxyz 
Beitragsersteller
 06.02.2011, 16:49

Vielen Dank für die Antwort! Das heisst,dass die Versicherung die Reparaturkosten(ca. 200 Euro) wahrscheinlich in voller Höhe erstatten wird,oder? Der Zeitwert der Handy dürfte ja noch weit über 200 Euro liegen...

summerxyz 
Beitragsersteller
 06.02.2011, 16:53
@summerxyz

soltte natürlich "des Handys" heißen:-)

wenn du keine zusatzversicherung abgeschlossen hast dann sieht`s übel aus. frag mal deine freundin ob sie oder ihre eltern eine haftpflichtversicherung haben. wenn ja, dann bezahlt die das. wenn nicht, dann muß deine freundin bezahlen.

summerxyz 
Beitragsersteller
 06.02.2011, 15:02

In meiner Frage ging es doch um die Haftpflichtversicherung der Freundin!!!

freelove  06.02.2011, 15:10
@summerxyz

dann besorg dir die rechnung von dem der dir das handy geschenkt hat.

summerxyz 
Beitragsersteller
 06.02.2011, 15:14
@freelove

HAb ich doch!!!! Steht doch alles in meiner Frage!!! Meine Frage war,ob es ein Problem für die Versicherung ist,dass die Rechnung nicht auf meinen Namen ausgestellt ist!!!

Da musst du dir die Rechnung verlangen,von demjenigen,der dir das Handy geschenkt hat. Und dann muss deine Freundin ihre Versicherung darüber informieren.Die Rechnung einschicken und hoffen,dass du wenigstens noch die Hälfte an Geld bekommst.....

Simmy1975  06.02.2011, 14:56

Ach so....sorry,du hast ja die Rechnung..... Dann muss deine Freundin den Namen angeben,der auf der Rechnung steht....

summerxyz 
Beitragsersteller
 06.02.2011, 15:00
@Simmy1975

Mit demjenigen,der mir das Handy geschenkt hat,habe ich aber keinen Kontakt mehr(Ex-freund)! Kann ich der Versicherung nicht einfach die Rechnung vorlegen und sagen,dass ich es geschenkt bekommen habe ??? Ich möchte auch kein neues Handy haben, möchte nur die reparatur bezahlt bekommen. Und das würde so um die 200 Euro kosten.