Muss ich den neuen Freund meiner Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung dulden?

4 Antworten

Erstmal zu den Antworten mit dem Tenor "aus der Wohnung werfen". Hier stellt sich zuallererst die Frage danach, wer den Vertrag unterschrieben hat. Bitte nachlesen:

https://www.klugo.de/blog/ex-partner-aus-der-wohnung-werfen

Mit dem Sachverhalt, den neuen Freund der EX nicht mehr in die Wohnung lassen, sieht es schon besser aus, siehe neuer Link, dies ist aber nur eine allgemeine Aussage. DAHER: seid ihr getrennt lebend oder schon geschieden? Mit welcher Begründung kann das Gericht fordern, dass du die Wohnung verlässt, gehört sie etwa der Frau? Solche Sachen solltest du vorher bedenken und in der Frage formulieren, sonst ist alles -wie auch meine Antwort hier- ein Schuß ins Blaue und hilft oft wenig. Trotzdem viel Glück.

https://www.scheidung.de/scheidungsnews/kann-der-ex-dem-neuen-partner-ein-hausverbot-erteilen.html

SaxonBurns 
Beitragsersteller
 31.01.2022, 08:54

Wir leben, seit dem 03.01.2022, getrennt in der gemeinsamen Wohnung. Wir stehen beide im Mietvertrag. Sie hatte versucht, mich, mit Hilfe des Gerichtes, aus dieser zu entfernen. Das Gericht gab mir aufgrund der angespannten Wohnungslage, in Berlin, eine Frist bis Ende April 2022.

Eckengucker  31.01.2022, 11:07
@SaxonBurns

Überall wo Emotionen in solchem Maße drin stecken, schaltet der Verstand an irgend einer Stelle aus. Ich will damit nur sagen, dass persönliches Empfinden auch die eigene Wahrnehmung trübt, obwohl man es nicht so empfindet.

Da die ganze Geschichte schon einen "langen Rattenschwanz" hat, bleibt nur übrig, einen endgültigen Schlußstrich zu ziehen und wieder neu anzufangen. Theoretisch kannst du das aus dem zweiten Link durchsetzen lassen, so meine Meinung. Allerdings wird das wohl länger dauern als der Zeitpunkt deines Auszuges. Sofortmaßnahmen.

Kinder? Wieso wurde die Wohnung ihr zugesprochen? Na ja. jetzt eh zu spät.

Ich hoffe mal, dass später keine weiteren Unterhaltsforderungen kommen. (eigene Erfahrung).

SaxonBurns 
Beitragsersteller
 31.01.2022, 14:30
@Eckengucker

Ihr wurde die Wohnung zugesprochen, da sie noch weitere Kinder aus anderen Beziehungen hat. Diese kommen regelmäßig zu Besuch.

"Meine Frau hat sich von mir getrennt"

Wann ist das den rechtskräftig geworden... So eine Ehe wird nicht einfach geschieden. Da müssen sehr viele Dinge vorher passiert sein und du und sie ihr seid immer noch in derselben Wohnung? Wie läuft denn das?

"ich darf aber vom Gericht aus bis Ende April 2022 in der gemeinsamen Wohnung bleiben"

Das ist ja noch ein viertel Jahr... Das verstehe ich nun mal überhaupt nicht...

Und ja, du musst es dulden... ich mein ja nur, man kann sich auch einfach Probleme selber machen...

Solange die Wohnung dir rechtlich auch gehört kannst du auch mitbestimmen wer bei euch sein darf und wer nicht. Ich würde das nicht dulden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
SaxonBurns 
Beitragsersteller
 31.01.2022, 01:07

Ich wollte ihn mit Hilfe der Polizei, da er nach Aufforderung nicht gehen wollte, aus der Wohnung entfernen lassen. Die Polizei wollte ihn nicht entfernen, da er nicht in Berlin lebt, sondern in Bayern. Vorallem nicht in der Nacht.

Ja solltest du ihr scheidet euch also geht dich das eigentlich nichts mehr an. Aber vielleicht kannst du ja mit ihr reden wie du dich dabei fühlst

SaxonBurns 
Beitragsersteller
 31.01.2022, 01:08

Mit ihr kann man nicht reden.

Olinoki  31.01.2022, 01:09
@SaxonBurns

Dann würd ich sagen du solltest so schnell wie möglich raus aus der Wohnung ist besser für dich

SaxonBurns 
Beitragsersteller
 31.01.2022, 01:12
@Olinoki

So schnell findet man aber keine Wohnung, in Berlin.