Muss ich den Makler trotzdem bezahlen?
Hallo,
unser Nachbar hat vor ca. 1/2 Jahr sein Haus über einen Makler zum Verkauf angeboten. Bis jetzt hat sich über den noch nichts getan. Nun hat mein Nachbar am Wochenende bei sich im Angelverein einen Käufer gefunden und die beiden möchten das klar machen. Jetzt fragte er mich, ob ich wüßte, ob er den Makler trotzdem für die erfolglose Arbeit bezahlen muss? Schriftlich wurde zwischen Nachbar und Makler kein Vertrag geschlossen, nur: "Würden Sie das übernehmen?" "ja, das kriegen wir hin"...........
Danke schon mal für hilfreiche Antworten
7 Antworten
Zunächst mal zur Sache:
Ein immobilienmakler wird dafür bezaht, dass er den Kontakt zwischen Verkäufer und Käufer herstellt. Hat der Makler einen Kontakt hergestellt, der die Immobilie zwar gekuft hätte, der Verkäufer trotz vorliegender Zustimmung zu allen Vertragsklauseln und Einigkeit über den Verkaufspreis abgelehnt hat, dann könnte ich mir vorstellen, das der Makler berechtigte Ansprüche auf seine Courtage hat.
In diesem Fall ist der Kontakt zum Käufer jedoch ohne Zutun des Maklers entstanden, also besteht kein Courtageanspruch.
Schriftlich wurde zwischen Nachbar und Makler kein Vertrag geschlossen
Auch ein mündlicher Vertrag ist Rechtsverbindlich
nur: "Würden Sie das übernehmen?" "ja, das kriegen wir hin"...........
Wenn dazu noch ein Preis abgemacht wurde zb. 5% des Verkaufspreises liegt eine gleichlautende Willenserklärung vor und diese Frage wie auch die die Anwort erfüllen alle Eigenschaften eines Rechtsgeschäfts.
Nein, wie er sagt, wurde kein Preis abgemacht. Der Makler hatte dann ein Exposé erstellt, in dem stand Provision 5,95% - das haben wir dann hinterher erst gelesen, als es scon im Internet stand......
Wenn ich an der Stelle Deines Nachbarn wäre, würde ich schleunigst zum Rechtsanwalt gehen und mich beraten lassen.
Hier geht es um Verträge und Beweise. Eine fehlende info, eine Falschinformation und das Ganze wird richtig teuer!
Wir hatten so einen Fall im Bekanntenkreis, der Makler hat mit Erfolg auf die Provision geklagt.
Dass Dein Nachbar ihn für untätig hält, heißt gar nichts.
Wenn er das nur irgendwo in ein Portal gestellt hat, hat er was getan und dann haben sich eben noch keine geeigneten Interessenten gemeldet. Schon ist er am Fliegenfänger.
Ich bin sonst auch kein Freund von Anwaltsgeschichten. Es lässt sich vieles persönlich regeln.
In diesem Fall muss ich Dir allerdings widersprechen.
Die Maklerprovision für ein Haus ist mehrere Tausend Euro wert. Er hat einen Vertrag unterschrieben, den er jetzt umgehen möchte.
Die Beratungsgebühr von 50 - 100 Euro für einen Anwalt ist hier gut investiert.
In der Frage heißt es, der Makler habe "nichts getan". In den Kommentaren hat er plötzlich ein Exposé erstellt und das Haus auch online angeboten. Das hat er nicht aus Spaß gemacht, dafür wird er Geld sehen wollen.
Nur bei Exklusivvertrag oder wenn der Käufer irgendeinen Kontakt (auch Email) mit dem Makler hatte.
Es gab keinen schriftlichen Vertrag, dann gab es auf jeden Fall keinen qualifizierten Verkaufsauftrag. Somit bleibt das Recht auf eigenen Verkauf bestehen und es entsteht dann auch kein Provisionsanspruch wenn der Eigentümer selbst einen Käufer findet. Der Makler hätte sich da nur schriftlich absichern können, z.B. zumindest eine Aufwandsentschädigung für etwaige Aufwendungen (z.B. Werbung)
Ohne Vertrag und wenn der Makler den Käufer nicht gebracht hat, der Makler also nicht ursächlich am erfolgreichen Verkauf beteiligt war muss nichts bezahlt werden.
Meine Güte, doch nicht immer gleich die Leute zum Anwalt schicken. Dann besser nichts schreiben wenn man so garkeine Richtung (Ahnung) hat.