Muss ich der Firma Date4Friend AG zahlen?
Guten Abend,
ich habe mich vor ungefähr 1 Jahr und 6 Monate dummerweise bei einer Seite namens „whatsdate“ angemeldet. Ich habe dabei fake Kreditkartendaten benutzt also die garnicht existieren. Ich bekomme jedes mal Emails, dass ich einen dreistelligen Betrag an einer Auer Witte Thiel zahlen muss. Ist das Spam oder muss ich das wirklich zahlen?
Wie alt bist du?
Hast du dort deinen tatsächlichen Namen / Anschrift angegeben?
18 und nein hab ich nicht
6 Antworten
Schau dir mal den folgenden Artikel von Christian Solmecke an: https://www.wbs-law.de/abofallen/mahnung-von-auer-witte-thiel-erhalten-achtung-abofallen-abzocke-22089/
Dort geht es um Mahnungen von Auer Witte Thiel.
Lass daher - wie im Fazit geschrieben wurde - am besten mal prüfen, ob du das tatsächlich zahlen musst oder nicht.
Kreditkarten-Daten, die gar nicht existieren, kann man eigentlich gar nicht angeben, da Kreditkarten-Informationen m.W.n. online geprüft werden.
Wenn Du die Dienste des Anbieters genutzt hast, bzw. wenn Du einen rechtsgültigen Vertrag eingegangen bist, mußt Du selbstverstöndlich zahlen.
Das viel größere Problem sehe ich jedoch in einer möglichen Strafanzeige wegen Betruges.
Da bin ich anderer Meinung. Betrug verjährt meines Wissens nach erst nach 5 Jahren - in schweren Fällen nach 10 Jahren - und eine ladungsfähige Anschrift ist entweder dem Seitenbetreiber bekannt (ich kenne das Portal nicht) oder läßt sich ggf. über die Email-Adresse ermitteln.
Natürlich weiß ich nicht ob ein derartiger Aufwand betrieben würde, jedoch würde ich den geschilderten Sachverhalt keinesfalls verharmlosen.
Falsche Kreditkartendaten anzugeben ist kein Kavaliersdelikt.
Ich wills nicht verharmlosen. Aber der IP Zug ist für die pornofritzen längst abgefahren.Die haben ja m.w. kein Adresse.
Hi.
Wenn du dich dort tatsächlich angemeldet hast und es ein rechtsgültiges Vertragsverhältnis zwischen dir und Auer Witte Thiel gibt, dann musst du das selbstverständlich zahlen.
Die falsche Angabe von Kreditkartendaten rettet dich dort nicht, im Gegenteil hier kann man dann davon ausgehen, dass schon von Beginn an keine Zahlungsbereitschaft gegeben war. Das hat dann evtl. sogar strafrechtliche Konsequenz.
Der Betrag von 351€ ist zwar sehr hoch, ich vermute aber das es dich nicht nur aus den Beiträgen sondern Mahnungen etc. errechnet. Aber auch dann ist er zu zahlen, sofern alles korrekt.
Du hast auf jeden Fall nicht sehr klug gehandelt als du falsche Daten angegeben hast, denn der Vertrag ist für mich zweifelsfrei geschlossen.
Wenn der Firma das Geld wirklich zusteht bekommste nen Mahnbescheid per Post.
Solange der nd kommt würd ich erstmal gar nix zahlen sofern du nd wirklich was gekauft hast bzw wissentlich auf nen Vertrag eingegagen bist
Mir ist kein Fall bekannt wo das eingeklagt wurde. Am besten Du ignorierst die E-Mails denn sie machen Sich nur nervös. Sieht man ja anhand Deines Posts. ;)
Die IP Adresse nützt der Gegenseite auch nichts mehr.
In Zukunft diese Fake Geschichten vermeiden. Könnte irgendwann ins Auge gehen.
Die Forderung ist über 1 Jahr alt. Der Zug einer Anzeige ist längst abgefahren. Es existiert keine zustellungsfähige Adresse. Bei vorhandener IP Adresse ist es ein kurzer Zeitrahmen welcher von der Gegenseite nicht genutzt wurde.