Hauswartkosten zu hoch?
Hallo Ihr Lieben,
ich habe heute mal wieder eine Frage zu den Hauswartkosten in der Betriebskostenabrechnung.
Meine Mieterin möchte diese nicht zahlen da, sie der Meinung ist, der Hausmeister hätte seine Arbeiten unzureichend ausgeführt (zB Unkrautentfernung erfolgte nicht, Winterdienst ihrer Meinung nach ungenügend). Entsprechende Arbeitsnachweise vom Hauswart mit Ausführungsdatum habe ich ihr vorgelegt, das reicht ihr nicht.
Sie war damit beim Anwalt, dieser meinte, mein Hauswart wäre unangemessen hoch.
Ich bezahle 100 € netto + 40 € netto für Treppenhausreinigung pro Monat an ihn für ein 4-Familienhaus (4 x 67 qm).
Der Anwalt meint, angemessen wären in den neuen Bundesländern 26 Cent / qm pro Monat.
Ist dem tatsächlich so und wenn ja, gibt es dafür eine Rechtsgrundlage ?
Lieben Dank für Eure Antworten.
5 Antworten
Meine Mieterin möchte diese nicht zahlen da, sie der Meinung ist, der Hausmeister hätte seine Arbeiten unzureichend ausgeführt
Das kann sie nur reklamieren, wenn die Arbeiten (schlecht) ausgeführt wurden und nicht erst, wenn die Rechnung kommt. Es sei denn, sie kann ihre Aufzeichnungen denen des Hausmeisters gegenüber stellen. Z. B. Schneeräumung lt. Hausmeister an einem bestimmten Tag zu bestimmter Stunde mit bestimmter Dauer und in Wirklichkeit wurde gar nicht geräumt. (Sowas hatten wir im Bereich Winterdienst mal und führte zur Kündigung des Winterdienstes.)
Du zahlst also insgesamt 140 € pro Monat für das ganze Haus. Somit fallen für eine Wohnung 35 € pro Monat an. Die durchschnittlich 26 Cent kannst Du hier nicht anwenden, denn sie beziehen sich z. B. auch auf sehr große Wohngebäude, auf die sich logischerweise die Arbeit eines Hausmeisters ganz anders berechnet, als bei einem Vier-Familienhaus.
Wir hatten, als wir noch den Hausmeister im 4-Fam.-Haus hatten, rund 50 € pro Monat je Wohnung. Der Winterdienst kam zusätzlich. Mittlerweile allerdings machen die Mieter alle Arbeiten selbst recht zuverlässig. Auch den Winterdienst.
Mit 50 € waren wir aber im grünen Bereich.
.... und unsere Gerichte hier halten einen Hausmeister für nicht nötig, bei 12 Wohnungen, und die lieben Mieter sind fein raus aus der Zahlungsverpflichtung.
Der Durchschnitt von 26 Cent je Qm ist korrekt. Dies ergibt sich aus der Statistik des Deutschen Mieterbundes. Diese Zahl ist jedoch aus dem Jahr 2015. Einen aktuelleren Betriebskostenspiegel gibt es noch nicht. Es sind also Preissteigerungen noch gar nicht berücksichtigt.
Davon abgesehen gibt es tatsächlich laut Gesetz ein Wirtschaftlichkeitsgebot, das du einhalten musst. Dieses bedeutet aber keineswegs, dass man von allem das Billigste wählen muss. Ob wirtschaftlich gehandelt wurde, hängt von vielen Faktoren ab. Das kann man nicht allein mit einem statistischen Wert begründen.
Jedoch bist du als Vermieter in der Nachweispflicht, dass deine Betriebskostenabrechnung korrekt ist. Zu diesem Zweck hast du die Möglichkeit, Kostenvoranschläge von 3 Firmen für Hausmeisterdienstleistungen vorzulegen. Frage bei entsprechenden Unternehmen an und bitte um ein konkretes Angebot für dein Haus und die zu erledigenden Tätigkeiten. Dies würde nämlich auch ein Gericht verlangen, falls es zum Rechtsstreit kommen sollte. Damit kannst du die Angemessenheit sachlich darlegen.
Ich kenne dein Haus nicht, daher kann man als außenstehender tatächlich nur nach dem statistischen Wert gehen, nach dem die Kosten tatsächlich etwas zu hoch erscheinen. Wenn die Vergütung jedoch bei einer beauftragten Firma auch nicht weniger wäre, dann kann man dir nichts vorwerfen.
Ich habe die Gesamtsumme der Hauswart Tätigkeiten angeschaut, nicht nur die Reinigung.
... so eine üppige Bezahlung kenne ich aus meinen Häusern nicht und fürchte, die hier vorgenommene Zusammenfassung ist nicht gerichtsfest.
Die Kosten für die Reinigung mit 40 EUR/Monat sind aber plausibel, bei einem Stundenlohn von 10 EUR ergibt das 4 Reinigungen und kann nicht unwirtschaftlich sein.
Wofür bekommt er die 100 EUR?
Viel Glück.
100 € netto + 40 € netto für Treppenhausreinigung pro Monat an ihn für ein 4-Familienhaus (4 x 67 qm).
Das ist unangemessen.
Oder meinst Du 100 € pro Jahr und 40 € pro Monat für die Unterhaltsreinigung?
Das wäre grenzwertig.
Dein Anwalt wird es wissen.
in den neuen Bundesländern 26 Cent / qm pro Monat.
Die Zahl kenne ich nicht.
Der Anwalt meint, angemessen wären in den neuen Bundesländern 26 Cent / qm pro Monat.
Das ist der Durchschnitt laut Betriebskostenspiegel. Regional können die Kosten sehr unterschiedlich sein.
Ich bezahle 100 € netto + 40 € netto für Treppenhausreinigung pro Monat an ihn für ein 4-Familienhaus (4 x 67 qm).
Das macht 560 € pro Monat für den Hausmeister. Was bitte ist daran unangemessen hoch?
... 100 EUR wo für?
..... 10 EUR Stunde incl. Material für eine Reinigung die Woche ist zu hoch?
Den Richter erleben wir nicht, wetten?