Gebäudeversicherung bei WEG trennbar?
Folgendes konkretes Beispiel: Ein Ensemblehaus besteht aus insgesamt vier Reihenhäusern, sprich zwei Mittelhäusern und je ein Eckhaus. Diese vier Haushälften/Reihenhäuser bilden zusammen eine WEG (Wohneigentumsgemeinschaft). Die vier Reihenhäuser sind also nicht real getrennt.
Durch Kauf erwirbt man an einem der Reihenhäuser Sondereigentum. Weiterhin wird einem per Teilungserklärung an der umliegenden Gemeinschaftsfläche anteilig (abgetrennter Garten, 1x Laube und 2x Kfz-Stellplätze) ein alleiniges Sondernutzungsrecht zugesprochen.
Ist es jetzt möglich "sein" Reihenhaus allein und selbstständig zu versichern oder muss man sich da wirklich mit den anderen vier Parteien absprechen und das gesamte Ensemblegebäude als ganzes versichern? Falls ja, was ist denn, wenn zum Einzugsdatum noch garnicht alle vier Häuser belegt sind?
Ich weiß, das ist eine eher komplizierte Frage, würde uns aber sehr in der Entscheidung helfen, ob wir uns derartige Objekte überhaupt ansehen. Denn ich würde im Fall der Fälle gern selbst entscheiden, was ich wie und wo versichere und da nicht auf Lust und Launen anderer angewiesen sein.
Bei der Grundbesitzerhaftpflicht hat man wohl keine andere Wahl, als sich abzustimmen oder?.
Ich danke schonmal allen für die Antworten
3 Antworten
Hallo patze86,
lies mal so ab der Mitte den Link durch: https://www.drklein.de/eigentuemergemeinschaft.html
Wichtig ist vor allem, dass ALLES versichert ist. Teilt Ihr Euch z.B. ein Abwasserrohr bis zum Sammler in der Straße, ist eine solche Schnittstelle schon im Detail zu klären (gibt es Rückstauklappen? Sind diese im Gemeinschaftseigentum (Strang) oder Sondereigentum Im Gebäudekeller?). Wie geschrieben: nur als Beispiel.
Insgesamt habe ich aber die Erfahrung, dass bei einem größeren Volumen die Versicherungsprämie eher pro Eigentümer günstiger ist. Außerdem steht es Dir ja frei, Deine Versicherung als Vorschlag zur ETV einzubringen. Da entscheiden meist Fakten und nicht "Lust und Laune".
Zudem: https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__21.html
Worin konkret siehst Du den Nutzen, Dich selbst zu versichern?
- §21 schreibt nur die grundlegenden Versicherungen des Gemeinschaftseigentums vor. Sondereigentum interessiert den Gesetzgeber nicht.
- §27 sieht hier die Verpflichtung durch die Verwaltung (https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__27.html)
- Was Dich vermutlich primär interessiert, ist also die Versicherung Deines "Hauses", das ja unter Sondereigentum fällt und damit NICHT nach §21 WEG von der ETG versichert werden muss. Also steht es Dir da frei, eine eigene zu wählen.
- Wenn die 4 Parteien das in Eigenverwaltung machen, braucht es immer einen "Treiber", warum dabei nicht Dich? Die passive lassen sich da gerne "Bedienen" und Du hast es in der Hand ...
kleiner Tipp am Rande: Erstellt eine Gemeinschaftsordnung mit Öffnungsklausel anstelle der gesetzl. Teilungserklärung, das macht Euch das Leben im Lauf der Jahre einfacher.
So tief stecke ich da noch nicht drin, was wäre der unterschied zwischen Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung? Und danke schonmal
Generell solltest Du das WEG einmal durchgeblättert haben - ist ganz interessant. Eine Teilungserklärung regelt von Gesetz wegen her den Umgang zwischen den Eigentümern - und das rudimentär und sehr unflexibel - insbesondere bei Abstimmungen zu Kostentragungen, usw.
Wenn ihr später einmal etwas ändern wollt (nicht ETV sondern tiefergreifend), braucht es IMMER ALLE Stimmen, also kein Mehrheitsbeschluss. Und dann muss es immer über den Notar ins Grundbuch.
Das Gleiche erreicht man einmalig mit einer Gemeinschaftsordnung (ersetzt die Teilungserklärung vereinfacht) und mit einer Öffnungsklausel müsst ihr später auch nicht jedes Mal zum Notar, Grundbuch, Kosten, Einstimmigkeit, usw.
Google einfach mal nach einer GemO mit Öffnungsklausel (das ist wichtig). Einlesen, prüfen und bei Bedarf kann ich Dir auch separat mal ein Muster über eine PN senden.
Frage doch mal einen Versicherer, ob die Deckung für einen Hausteil möglich ist. Das ist vermutlich die einfachste Methode, um zu einer verbindlichen Antwort zu kommen.
Dazu müsste dann vorab geklärt werden, zu welchem Haus die Trennwände gehören und wer den Grundstücksanteil absichert.
Das hört sich für mich richtig wirr an.
Ich kenne keine Bauherren, der seine Anlage ohne Versicherung baut.
Es gibt also mit Sicherheit eine, die nicht nur das Gebäude, sondern auch das Grundstück versichert.
Ein Käufer und werdender Mit-Eigentümer kann also gar keine zweite Versicherung abschließen, es wird auch ein Schaden nicht zwei Mal bezahlt, da bin ich mir sicher.
Du wirst auch keinen Geldgeber finden, der ohne diese Versicherung von der WEG den Kaufpreis rüberwachsen lässt.
Ich sehe da keinen besonderen Nutzen, aber ich bin jemand, dem das wichtig ist und vor allem, der so etwas zeitnah geklärt haben möchte. Leider habe ich schon die Erfahrungen sammeln müssen, dass bei weitem nicht alle dies so sehen. Auch Prioritäten "was jetzt alles wirklich sein muss" können sehr unterschiedlich sein. Ich möchte einfach endlosen Diskussionen aus dem Weg gehen und vor allem riskante Verzögerungen bei der Versicherungsaufnahme vermeiden, weil irgend jemand nicht aus dem Mustopf kommt.^^ Aber vlt habe ich ja auch falsche Vorstellungen.