Muss ich dem Vermieter bei Wohnungsübergabe meine neue Adresse mitteilen?
Ich habe eine Post-Umleitung für ein Jahr.. das müsste doch genügen oder hat er ein Recht auf diese Information??
6 Antworten
Muss ich dem Vermieter bei Wohnungsübergabe meine neue Adresse mitteilen?
Es reicht der Postnachsendeantrag.
http://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkostenabrechnung-neue-adresse-mieter/
Aber ich gebe zu bedenken, dass der Nachsendetrag von einem Jahr sehr wahrscheinlich nicht ausreicht.
Warum?
Weil der Vermieter bis 12 Monaten nach dem Abrechnungszeitraum Zeit hat, Dir die NK-Abrechnung zuzustellen.
Geht z.B. der Abrechnungszeitraum März 2015 bis Februar 2016 und Deine Kündigungsfrist endet z.B. Ende April, dann hat der Vermieter bis Februar 2018 Zeit um Dir fristgerecht die Abrechnung zu schicken.
Bei berechtigtem Intersse kann er Deine neue Adress vom Einwohnermeldeamt bekommen!
MfG
johnnymcmuff
Natürlich hat er kein Recht auf diese Information!! Du musst ihm das nicht mitteilen und für mich käme das auch niemals in die Tüte.
Joa, kann er ja machen. Aber als Mieter binde ich nicht jedem meine neue Adresse auf die Nase.
Ob er ein Recht darauf hat sei mal dahingestellt.
Aber was ist mit der BK-Abrechnung?
Je nach Aberechnungszeitraum kann die erst knapp 23 Monate nach Mietende fällig sein.
Dann ist der Nachsendeauftrag beendet und die Abrechnung kann nicht zugestellt werden und ein evtl. Guthaben nicht erstattet.
Wenn sich NACH der Wohnungsübergabe noch versteckte Mängel heraus stellen, will er natürlich wissen, wohin er dir die Rechnung schicken kann. Außerdem willst du doch sicher irgendwann deine Kaution zurück haben.
Das ist sicherlich irgendwo gesetzlich geregelt, google das mal. Aber eigentlich gebietet es schon die Höflichkeit, ihm diese Adresse mitzuteilen.
Dann geht der Vermieter zum EMA. Bei berechtigtem Interesse, z. B. noch Forderungen aus dem Mietverhältnis, bekommt er dort Auskunft.
Und sollte der ausgezogene Mieter vergessen haben sich umzumelden, dieser eins auf den Deckel.