Muss ich dem KV mitteilen wenn ich Verwandte oder Freunde innerhalb von Deutschland besuche?

3 Antworten

Stell dir die Frage andersrum. Wäre es dir egal, wenn der Kindsvater das Kind z.B. an Weihnachten für mehrere Tage hätte und mit ihm irgendwo in Deutschland Freunde oder Bekannte besuchen würde?

Ich kann schon verstehen, dass man das als Elternteil bei einem so jungen Kind gern wissen will - dem anderen Elternteil könnte ja auch mal etwas passieren, so dass es schon Sinn macht, dass man weiß, wo sich das Kind aufhält.

Maleficent666  10.07.2019, 13:55

Der KV kann während seinem.Umgang auch machen was er will ohne die Mutter zu informieren

1Wintertraum  10.07.2019, 13:57
@Maleficent666

Das mag sein. Ich würde es aber nicht gut finden, wenn der KV das Kind für mehrere Tage mitnehmen würde, ohne dass ich das wüsste. Ob das "gesetzlich" klar geht, steht an der Stelle für mich auf einem anderen Blatt.

Ich würde da über mein (oder sein) Bedürfnis nach Privatsphäre das Kindeswohl stellen.

Gremling303 
Beitragsersteller
 10.07.2019, 14:00
@1Wintertraum

Das Problem hierbei ist, dass KV und ich sowieso kein gutes Verhältnis haben und ach so jede Kleinigkeit muss seinerseits über Anwälte geklärt werden. Ich beschränke den Kontakt zum KV auf das Nötigste und Minimum, weil es nur Ärger gibt. Weshalb ich hier nur nach der Gesetzeslage frage und handeln möchte.

1Wintertraum  10.07.2019, 14:03
@Gremling303

Versteh mich nicht falsch, ich kritisiere dich überhaupt nicht, liebe Gremling303 :-) Ich habe nur die Beobachtung gemacht, dass die Kinder am "entspanntesten" (um nicht zu sagen: am besten1) aufwachsen, deren Eltern nach der Trennung großzügig miteinander umgehen, sich dabei aber vernünftig absprechen und auch in Erziehungsfragen "an einem Strang ziehen"

Ich kann gut verstehen, dass man mit einem Ex am liebsten gar nichts mehr zu tun hätte, wenn man die freie Wahl hat. Aber wenn es ein gemeinsames Kind gibt, gibt es eben auch die eine oder andere Kröte, die man schlucken muss, wenn man will, dass es nicht im Gezerre am Kind endet ... aber sei es wie es will, ich wünsch' dir echt nur das Beste und dass ihr das vernünftig hinbekommt, denn ihr seid nunmal die Erwachsenen :-)

Gremling303 
Beitragsersteller
 10.07.2019, 14:18
@1Wintertraum

Das ist natürlich die Idealvorstellung wie es für das Kind aussehen sollte nach einer Trennung. Ich habe lange nach so einer „Beziehung“ zum KV nach der Trennung gestrebt. Leider gehören dazu immer zwei. Während ich versucht habe ihn nach wie vor in das Leben des Kindes zu integrieren und an der Erziehung Teil haben zu lassen, hat er mich mehrmals vor Gericht gezerrt und beim Jugendamt sogar eine unberechtigte Kindeswohlgefährdung eingeräumt und droht mir nach wie vor damit, mir das Kind mit allen Mitteln weg nehmen zu wollen. Bei jedem kleinsten blauen Fleck am Kind wird mir vorgeworfen, ich hätte es geschlagen. Dass ich mittlerweile „mein Ding“ durchziehen möchte, kann denke ich jeder nachvollziehen, nur KV nicht.

1Wintertraum  10.07.2019, 14:20
@Gremling303

Natürlich versteh' ich dich. Aber es ist halt einfach - für das Kind - schade, dass es durch das Verhalten des Kindsvaters nicht mit "zwar getrennten - aber trotzdem im Umgang miteinander entspannten Eltern" aufwachsen darf. Ich wünsche dir und deinem Zwerg aber wirklich alles Gute für die Zukunft. Wer weiss. Vielleicht hat der Kindsvater irgendwann 'ne neue Beziehung und auch dort Kinder und seine Griffigkeit auf dich lässt nach ... ich würd' es dir wünschen!

Menuett  10.07.2019, 16:44

Was soll denn das helfen, wenn man es weiß?

Gremling303 
Beitragsersteller
 10.07.2019, 18:56
@Menuett

Was genau weiß?

Menuett  10.07.2019, 18:59
@Gremling303

Wenn man weiß, wo sich das Kind gerade aufhält.

1Wintertraum  10.07.2019, 19:26
@Gremling303

Wenn dem anderen Elternteil etwas passiert (auch Eltern können mal verunfallen oder schwer erkranken) macht es schon sinn, zu wissen, wo man das Kind abholen muss. Aber das schrieb ich ja bereits oben.

Wenn diese Zeit auf ein Papa We fällt, solltest ihn schon darüber informieren.

Aber Grundsätzlich geht es ihn nix an, wo du bist u was du machst. Du hast dein eigenes Leben u schadest dem Kind damit ja nicht

Gremling303 
Beitragsersteller
 10.07.2019, 13:54

Nein, all diese Besuche finden natürlich unter Berücksichtigung der Umgangstage statt.

Danke.

Maleficent666  10.07.2019, 13:55
@Gremling303

Dann lass dich nicht aufhalten :)

Nein, das musst Du selbstverständlich nicht.

Er darf da auch nicht mitbestimmen.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1687.html

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1687 Ausübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben

(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich.

Der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens.

Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben.

Solange sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteil aufhält, hat dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung.

§ 1629 Abs. 1 Satz 4 und § 1684 Abs. 2 Satz 1 gelten entsprechend.

(2) Das Familiengericht kann die Befugnisse nach Absatz 1 Satz 2 und 4 einschränken oder ausschließen, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist.