Muss ich dem Gerichtsvollzieher von Hochzeit erzählen?
Hallo,
Ich heirate in 2 Wochen.vor 3 Tagen habe ich Post vom GV bekommen,er kommt nächste Woche zur Zwangsvollstreckung.ich habe im April die EV abgegeben.die Schulden sind durch die Krankenkasse entstanden.ich habe nur einen Minijob.Möchte ja gerne den Betrag begleichen,aber ich kann es nicht.wir heiraten weil wir uns lieben und weil ich mich dann über ihn versichern lassen kann.da kommen keine neuen Schulden dazu.
Jetzt zu meiner Frage,muss ich dem GV von der Hochzeit erzählen und kann es passieren das er die Hochzeit platzen lässt?
Die Hochzeit wird kleingehalten und durch die Familie finanziert.
Danke schonmal für eure Antworten
4 Antworten
Hoffentlich hast Deinem zukünftigen Partner davon erzählt............nicht, das die Ehe deshalb gleich wieder kaputt geht.
Ein Gerichtsvollzieher ist auch schon mit Mini-Raten einverstanden. Er pfändet nur wenn der Schuldner absolut uneinsichtig ist oder nicht mal 20,- Euro pro Monat zahlen kann oder will. Nur dann wird gepfändet.
Du musst dem Gerichtsvollzieher gar nichts erzählen. Du musst ihn nur seine Arbeit tun lassen.
Ich rate dir vorerst mal, alles Wertvolle außer Haus zu bringen.
Es kann sein, dass er Geschenke an dich pfänden will. Erzählen musst du gar nichts.