Hallo liebe Leute,
folgende Frage habe ich.
In einer UG mit 2 Gesellschaftern (Vater und Sohn) zu je 50 % Anteilen, ist der Sohn GF.
Nun wirtft die UG derzeit aber noch nicht wirklich viel Gewinn ab und der Sohn/GF muss zum Ende des Jahres eine 12wöchige Kur antreten und die UG (Internetprojekt) wird etwas ruhen müssen.
Ist folgendes Szenario denkbar:
Vater wird alleiniger Gesellschafter (wird sicherlich notwendig werden) und der Sohn bleibt Geschäftsführer und erhält dafür ein vertretbares Gehalt von ca. 200-300 Euro. Ausserdem beantragt der Sohn Hartz IV, bekommt dadurch Wohngeld (oder wie es genannt wird: Übernahme der Miete) und ist über die Arge krankenversichert.
Ist das so möglich ?
Es soll sich dabei um keine Dauerlösung handeln, sondern bis 1-2 Monate nach Beendigung der Therapie, DENN: aktuell wirft die UG nicht ansatzweise das Geld ab, um dem Sohn ein normales Gehalt zu zahlen von dem er Wohnung, Krankenversicherung zahlt und noch leben kann. Dies ist insbesonders durch die Krankheit entstanden.
Nach wie vor besteht aber eine gute Aussicht es später zu einem gutlaufenden Prjekt zu bekommen.
Über Hilfe und Ratschläge bin ich sehr dankbar. Belehrungen und Besserwissereien können aber gerne ausbleiben, denn die Krankheit des Sohnes war vor der Gründung der UG nicht vorauszuerahnen, sonst wäre mit der Gründung gewartet worden.
Vivien