Wie bekomme ich die Italienische Staatsbürgerschaft?
Kurze Frage mein Vater deutscher meine Mutter Italienerin hat aber ihre Staatsbürgerschaft vor meiner Geburt abgeben . Da ich mit meiner deutschen Vaterseite nichts zu tuhn habe frage ich mich ob ich die Italienische Staatsbürgerschaft bekommen kann da meine Mutter dort geboren 7 Jahre gelebt hat meine Großeltern dort gelebt haben und im Öffentlichen Dienst tätig waren und ebenfalls Italienische Staatsbürger sind
2 Antworten
Ein Anrecht auf die italienische Staatsangehörigkeit hast du durch Abstammung.
Das gilt bis in die Generation der Großeltern. Das heißt, wenn du belegen kannst, dass einer deiner Großeltern italienische Staatsbürger ist/war, steht dem italienischen Pass nichts im Wege.
An deiner Stelle würde ich beim Konsulat/ Botschaft anrufen, die für das Bundesland zuständig ist, in dem zu lebst, und dort fragen, wie du alles in die Wege leitest und ggf wie du dich verhältst, wenn beide Großeltern bereits verstorben sind.
Wege sollte es hier geben..
Die Behörden interessiert nur, was die Dokumente besagen. Wenn Oma/ Opa kein italienischer Staatsbürger ist, dann besteht für den Enkel auch kein Recht auf die Staatsbürgerschaft durch Abstammung.
Vielen Dank 🙏
Du müsstest jahrelang in Italien ansässig sein, um die italienische Staatsbürgerschaft zu beantragen. Oder du müsstest die Absicht haben, bei den italienischen Streitkräften Wehrdienst zu leisten oder eine Stelle im italienischen Staatsdienst anzunehmen.
Falsch
Warum soll das falsch sein und warum?
Staatsangehörigkeit durch Abstammung.
Aber der Fragesteller hat geschrieben, dass seine beiden Eltern zum Zeitpunkt seiner Geburt Deutsche waren. Deshalb ist das nicht ganz so einfach.
Das reicht in Italien bis in die Generation der Großeltern. Das heißt, wenn auch nur ein Opa oder eine Oma italienische Staatsbürger sind/waren, hat er FS ein Anrecht auf die Staatsangehörigkeit.
Wie sich das im eventuellen Todesfall verhält, weiß ich nicht, aber verloschen ist damit die Abstammung eigentlich nicht.
Das mit der Einbürgerung über die Großeltern geht aber eben nur, wenn man jahrelang in Italien gewohnt hat, dort Wehrdienst leisten will oder in den öffentlichen Dienst eintreten will.
Wo hast du das her?
Keine Präfektur und auch kein Amt spricht von der Voraussetzung, dass die eine acquisition der italienischen Staatsbürgerschaft durch jure sanguinius eine Einbürgerung notwendig wäre.
"Wenn der Ausländer durch Geburt Abkömmling (bis zum 2. Grad) eines italienischen Staatsbürgers ist, kann er die italienische Staatsangehörigkeit beantragen, wenn er (alternativ):
· seinen Wehrdienst bei den italienischen Streitkräften ableistet;
· eine Arbeitsstelle – auch im Ausland – beim öffentlichen Dienst des italienischen Staates antritt;
· über 2 Jahre ab der Erreichung der Volljährigkeit rechtmäßig in Italien ansässig ist.
Wenn der Ausländer auf italienischem Staatsgebiet geboren ist, kann er die italienische Staatsangehörigkeit erwerben, wenn er von der Geburt an bis zur Erreichung der Volljährigkeit ununterbrochen rechtmäßig in Italien ansässig ist."
https://www.esteri.it/mae/it/servizi/stranieri/cittadinanza_0.html
Hier finde ich davon nichts.
Was ist wenn ein Großelternteil ethnisch italienisch ist, jedoch kein italienischer Staatsbürger? Über Antworten würde ich mich freuen :)