Muss ich auf Privatentnahmen aus einer KG Einkommensteuer zahlen?
Als Miteigentümer einer Kommanditgesellschaft erhalte ich in einigermaßen regelmäßigen Abständen Geld in Form von Privatentnahmen. Dies gebe ich in meiner privaten Einkommensteuererklärung als Entnahme aus Unternehmen an. Unter welchen Umständen berechnet mir das Finanzamt darauf eine zu zahlende Einkommensteuer? Ich wundere mich etwas, da ich für 2014 im Steuerbescheid eine nicht unerhebliche Summe für "Einkünfte aus Beteiligungen" nachzahlen soll, dies musste ich im Vorjahr bei ähnlicher Höhe der Privatentnahmen nicht tun.
2 Antworten
wer hat Dir erzählt, dass Privatentnahmen aus der KG einkommensteuerpflichtig sind?
Aus einer KG ist ausschl. das Beteiligungsergebnis zu versteuern.
ist der Bescheid bereits bestandskräftig?
dann hast Du ein großes Problem.
Was wäre bei einer KG dann das Beteiligungsergebnis?
Was sagt denn der Gesellschaftervertrag dazu?
Die KG muss auch eine Feststellungserklärung abgeben, hier wird der Gewinn festgestellt und es sind auch die Feststellungsbeteiligten (Gesellschafter) anzugeben.
Bei einer KG führt das Finanzamt (der KG) eine sog. einheitliche und gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen durch. Vereinfacht: Das Finanzamt stellt fest, welcher Gewinnanteil aus der KG auf die einzelnen Beteiligten entfällt. Dieser Betrag ist für deine Einkommensteuerveranlagung verbindlich als Gewinn anzusetzen. Die getätigten Entnahmen sind völlig irrelevant. Hat die KG denn keinen Steuerberater?
Die Entnahmen sind nicht irrelevant; sondern werden mit versteuert. Sonst könnte ja jeder Unternehmer Unsummen privat entnehmen, um keine Steuern zahlen zu müssen.
Bei Einzelunternehmen oder Personengesellschaften wie hier bei der KG werden niemals die Privatentnahmen versteuert.
Privateinlagen sind natürlich auch keine "negativen" Einkünfte.
Wie das Teilwort "Privat" schon sagt, handelt es sich um privat veranlasste Änderungen des Kapitalkontos.
Daher wird der Gewinnbegriff bei bilanzierenden Personen auch definiert als "Unterschied zwischen dem Betriebsvermögen am Ende des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Anfang des Wirtschaftsjahres, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen".
Das ist dann derselbe Betrag, der sich auch aus der Gewinn- und Verlustrechnung ergibt.
Die Einlagen und Entnahmen haben nur Bedeutung bei der "Zinsschranke".
Danke für diese Information. Nein, ich habe den Steuerbescheid erst gestern bekommen (alles etwas spät bei mir, dieses Jahr…). Ich kann also Einspruch erheben. Erzählt hat mir das das Finanzamt in Form des Steuerbescheids.
Wie ist denn ein "Beteiligungsergebnis" definiert? Oder andersrum: die KG läuft bei mir nebenbei, ich habe noch einen nichtselbständigen Job. Die KG finanziert Ihre Kosten durch Einnahmen (logisch). Am Ende des Jahres wird eine Bilanz erstellt und auf das Ergebnis Umsatz- und Gewerbesteuer bezahlt (eigentlich auch logisch). Alles, was quasi übrig ist, wird von den Gesellschaftern soweit entnommen, dass immer ausreichend Geld zum Handeln auf dem Konto bleibt.
Was wäre bei einer KG dann das Beteiligungsergebnis?