Muss ich auf die Email von der Polizei antworten?
Hallo,
ich und jemand anderes ist Opfer eines Dreieckbetrugs geworden. ich war derjenige der gezahlt hat und dann das Geld zurückgefordert hat. habe ja auch schließlich nichts gekauft. Habe dann etwas mit dem anderen Opfer, bei dem die Ware abgeholt wurde, geschrieben. Dieser hat dann eine Strafanzeige gestellt und mich als Zeuge angegeben. das andere Opfer hat nur meinen Namen von paypal und meine Adresse deshalb kam die Nachricht von der Polizei per e-mail. dort steht drin:
"guten tag...
Ich beziehe mich mit dieser email auf eine mir vorliegende Strafanzeige wegen Betruges. Es geht um den widerrechtlichen Erwerb einer Playstation am....und die damit verbundene Verkaufsabwicklung über paypal.
Leider liegen mir ihre vollständigen Personalien nicht vor, die ich für die weitere Bearbeitung benötige und die sie mir bitte zukommen lassen.
Sollten sie zwischenzeitlich auch eine Strafanzeige erstattet haben, so teilen sie mir bitte das entsprechende Aktenzeichen der aufnehmenden Dienststelle mit. "
Nun, ich bin noch nie in kontakt mit der Polizei gewesen und möchte es auch nicht.
Muss ich darauf antworten? Hat das andere Opfer mich angezeigt ?
Was passiert wenn ich nicht antworte?
Im Internet steht das man nur auf gerichtliche oder Staatsanwaltschaftliche Einladungen o.ä. antworten muss. Es ist zwar blöd für den anderen aber habe da keine lust 10 mal hinzulaufen und am ende bin ich der beschuldigte..
Ich bedanke mich schonmal herzlich für die antworten.
bei fragen versuche ich so schnell wie möglich zu antworten
7 Antworten
Hallo,
solche Mails verschicke ich auch regelmäßig, gerade bei einem Dreiecksbetrug über ebay hab ich halt meistens erstmal keine anderen Daten als die eMail Adresse.
Eine Antwort von Ebay/PayPal dauert 6 Wochen, bis dahin könnte ich mit den Ermittlungen schon wesentlich weiter sein, wenn die eMail beantwortet wird^^
Musst du antworten: Nein.
Was wird dann passieren: In ~6 Wochen hat der Kollege deine Personalien und wird dich dann vorladen.
Es ist zwar blöd für den anderen aber habe da keine lust 10 mal hinzulaufen
Das kann ich sogar nachvollziehen, aber bedenke folgendes:
- Du kannst dem anderen ohne viel Aufwand helfen => Einfach die eMail beantworten und schauen, ob der Kollege noch mehr braucht.
- Hilfst du ggf. maßgeblich, den Täter zu ermitteln... und wir sind uns einig, dass solche Deppen nichts im Internet zu suchen haben, oder?
und am ende bin ich der beschuldigte..
Wenn du tatsächlich der Beschuldigte wärest, kriegt der Kollege deine Daten ja auch anders raus... da du aber nichts getan hast, kannst du dich ja auch einfach kooperativ zeigen, was auch den letzten Zweifel an deiner Unschuld auslöscht.
Also wie schon gesagt: Nein, auf die Mail musst du nicht antworten, damit hilfst du aber niemanden, weder dem Geschädigten, noch der Polizei und letztenendes auch nicht dir, da du dann halt irgendwann vorgeladen wirst...
Du bist nicht verpflichtet auf die Mail zu antworten. Es kann jedoch gut sein, dass das Verfahren ohne deine Angaben nicht weitergeführt wird.
steht nirgends drin, dass jmd gegen dich anzeige erstattet hat. daher würde ich davon ausgehen, dass du wirklich nur als zeuge gehört werden sollst.
kannst ja auch anrufen - musst ja nicht zurückschreiben...
Es ist doch zwingend logisch, daß die Polizei sich per Email an dich wendet, wenn dies der einzige Kontakt von dir ist, den die haben!
Deine Einstellung (keine Lust) finde ich sehr egoistisch.
Ich wünsche dir in Zukunft einen umgekehrten Fall, in dem du selbst einen finanziellen Schaden hast und ein Zeuge der helfen könnte den Täter zu finden dann einfach sagt: "keine Lust"
gib die Personalien durch, wäre angebracht. Offensichtlich bist Du hier nur Zeuge