Kann man dafür wirklich belangt werden?
ich habe an meiner Terrasse einen kleinen angebauten Raum wo wir alte Möbel lagern, da wir keinen Keller haben. Wir wollten schon länger Sperrmüll beantragen, aber durch Corona geht das jetzt ja nicht. Heute kam dann ein Nachbar zu uns, und hat uns mit einen Anwalt gedroht, da diese Aussicht auf unseren „Müll“ unerträglich wär. Dazu muss ich sagen das zu der Seite des Nachberns nur zwei kleine Fenster sind. Er hatte uns auch schon gedroht als wir diesen Raum bauen lassen haben. Meine Frage ist jetzt nur ob wir wirklich mit Konsequenzen deswegen rechnen müssen .
5 Antworten
Nein, solange es sich um normalen Hausmüll handelt könnt ihr fast machenen was ihr wollt.
Hallo,
Sie haben rechtlich nicht das Geringste zu befürchten, und Sie sollten sich von dem Nachbarn nicht unter Druck setzen und einschüchtern lassen.
Wenn Sie die in dem betreffenden Raum gelagerten Möbel derzeit Corona-bedingt nicht entsorgen können, so hat der Nachbar dies hinzunehmen.
Dessen ästhetisches Empfinden ("Aussicht") ist rechtlich völlig unerheblich und vermittelt ihm keinerlei rechtliche Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche, da es schon von vornherein an einer Beeinträchtigung rechtlicher Belange des Nachbarn fehlt.
Sie müssen daher mit keinen Konsequenzen rechnen!
Raus stellen darfst du den Sperrmüll natürlich erst, wenn du einen Abholtermin hast.
Der Nachbar kann das Ordnungsamt anrufen. Dann darfst du den Kram erst mal wieder rein räumen. Zusätzlich Geldbuße.
So ich wie ich verstanden habe, ist der Müll nicht draußen, sondern in einem Raum.
Kommt draudmf an, wie klein der Ngebsute Raum ist und wie das Bsurecht dazu steht.
Müllgefässcontainer sind übrigens statthaft.
liegt der „Müll“ auf deinem Grundstück ?
Ja, das Grundstück gehört zu unserem Haus