Muss ich angebliche Schäden im Ferienhaus bezahlen?
Habe im Februar für eine Nacht ein Ferienhaus gemietet für unseren Besuch, ohne Vertrag, ohne Übergabeprotokoll o.ä., also bar bezahlt. 3 Wochen später steht der Vermieter vor meiner Tür, pöbbelt und behauptet, es wären nicht unerhebliche Schäden entstanden. Ich habe bei meinen Gästen nachgefragt, es wäre beim Zuziehen eine Plastik-Gardinenstange kaputtgegangen, mehr nicht. Diese Stange hatte ich auch schon gemeldet. Einige wochen später bekomme ich auf einmal eine Kostenaufstellung über ewa 1400 Euro. Nach meinem Widerspruch kam erstmal nichts, jetzt auf einmal Drohung mit Anwalt. Welches Recht habe ich, wie sind meine Cha
6 Antworten
Es hört sich für mich an, als ob da jemand abzocken wollte. Ich würde hart bleiben und nichts bezahlen. Eine Drohung vom Anwalt hat erstmal nichts zu bedeuten. - Aber um auf Nummer sicher zu gehen, lasse dich kurz von einem Anwalt beraten, welche Ansprüche ein Vermieter hat, wenn überhaupt kein Vertrag vorhanden war. Wenn Du selbst keinen Anwalt hast, so gibt es auch telefonische Rechtsberatungen, die vergleichsweise wenig kosten - fürs erste reicht so eine Beratung aus. http://www.deutsche-anwaltshotline.de/
So einfach geht das sicher nicht. Wie mir scheint ist auch beim Auszug aus dem Ferienhaus keine Übernahmeprotokoll gemacht worden. Ich würde mir mal ruhig einen Anwalt suchen und den Fall schildern. Der kennt so Themen sicher schon. Alles Gute.
Hm. Ohne Übergabeprotokoll und ohne Zeugen steht hier Aussage gegen Aussage. Oder war bei der Übergabe nach der Vermietung noch ein Dritter anwesend? Ansonsten gelassen abwarten, und ggf. Rechtsschutzversicherung (soweit vorhanden) informieren. Ohne Beweise, dass diese Schäden durch Deine Gäste verursacht wurden, dürfte ein Gang vor Gericht kaum Aussicht auf Erfolg haben.
nach 3 Wochen eine Mängelanzeige zu machen, finde ich etwas heftig..da gibt es garantiert Fristen und 3 Wochen liegen da nicht im Rahmen..
Mach dir nicht so große Gedanken. Der versucht jetzt auf eure Kosten zu renovieren. Laß dich anwaltlich beraten.