Muss ich als Mieter das Entgelt für den Stromzähler zahlen?
Vor ein paar Tagen erhielt ich die Forderung zur Zahlung des jährlichen Entgelts für den Messenstellenbetrieb meines Stromzählers vom Stromnetz Hamburg.
Meine Frage nun: Muss ich dieser Zahlung wirklich selbst nachkommen? Mir scheint es eher so als wäre das eine Angelegenheit für meinen Vermieter.
8 Antworten
Mir scheint es eher so als wäre das eine Angelegenheit für meinen Vermieter.
Könnte man theoretisch so sehen. Würde dann aber unweigerlich dazu führen, dass der Vermieter derlei Kosten wieder auf Dich als Mieter umlegen würde. Ergo belassen wir es doch so wie es ist.
Fazit: Deine Kosten wären identisch.
Der Mieter als unmittelbarer Vertragspartner des Stromlieferanten hat den Verbrauch für den Wohnungsstrom und die Zählermiete zu tragen.
Ob diese Gebür nun von dir oder vom Vermieter beglichen wird macht für dich keinen Unterschied.
Würde der Vermieter das bezahlen, dann würde er es sich über die Umlagen bei dir wieder zurück holen.
Also warum der Umweg?
Wer den Strom verbraucht, muss auch die Messung bezahlen. Egal, wer nun ganz offiziell der Messstellenbetreiber sein wird. Irgendwann taucht das doch auf der Stromrechnung auf und wenn die Rechnung dafür eigens an den Vermieter ginge, dann eben auf der Betriebskostenabrechnung.
Du hast einen eigenen Vertrag mit Stromnetz Hamburg als dein Versorger. Demzufolge zahlst du auch die Grundgebühr (die hier vermutlich gemeint ist).