kein eigener Stromzähler
Hallo, wir wohnen seit Juni 2013 im mittleren Geschoß eines 3 Familienhauses. Wir haben durch Zufall am Anfang auf den Stromzähler geschaut und festgestellt, dass dieser doch eine enorme Geschwindigkeit hat, was wir uns allerdings nicht erklären konnten, da wir nur ein Fernseh (welches nicht den ganzen Tag benutzt wird), einen Kühlschrank und ein Aquarium angeschlossen hatten. Küche kam erst Ende Juni. Wir behielten dies weiter im Auge und stellten fest, dass nicht nur unsere Wohnung über unseren Zähler läuft, sondern auch noch die Wohnung obendrüber (Eltern mit kleinem Kind) und der komplette Keller. Wir haben unseren Vermieter mehrmals drauf aufmerksam gemacht und er wollte Zwischenzähler einbauen lassen, was bisher immer noch nicht passiert ist.
Gestern erhielten wir von einem Stromanbieter eine Mahnung. Nach Durchsicht der Unterlagen stellten wir fest, dass der Strom, der eigentlich nur von meinem Freund (auch auf seinen Namen) angemeldet wurde nun auch noch mein Name auftaucht. Also gehen wir stark davon aus, dass unser Vermieter den Strom für uns angemeldet hat, da wir auch nirgends unterschrieben haben.
Mittlerweile sind fast 2000 kw weg seit unserem Einzug. Allerdings bin ich nicht gewillt den Strom des kompletten Hauses zu bezahlen.
Wenn ich dies so dem Stromanbieter mitteile, kommen diese dann raus und kontrollieren? Denn meines Wissen, muss jeder Haushalt seinen eigenen Zähler haben.
Vielen lieben Dank für eure Antworten :-)
5 Antworten
Diese Regelung mußt Du nicht akzepieren, mit dem Vermieter eine Lösung erarbeiten. Wenn das nicht funktioniert, die Sicherungen ausdrehen wenn Ihr das Haus verlaßt, geht aber nur bei Schmelzsicherungen. Aber auch mal feststellen bei welchem Stromanbieter die Menschen über Euch angemeldet sind und an wen sie bezahlen?
Es ist allgemein anerkannt und entspricht der Verkehrsauffassung, daß abgeschlossene Wohnungen über einen selbständigen Stromanschluß und somit Stromzähler verfügen. Ist dies ausnahmesweise anders, setzte dies eine Einigung der Parteien voraus.
Deshalb sollte der Vermieter verpflichtet sein, der anderen Wohnung und für den Allgemeinverbrauch ebenfalls einen eigenständigen Zugang zum Stromnetz zu verschaffen.
Eine Möglichkeit besteht natürlich auch, alles zu trennen (Sicherungen raus), was über den eigenen Zähler läuft, aber nicht zur eigenen Wohnung gehört (nach schriftlicher Ankündigung beim Vermieter).
Und was die Anmeldung durch den Vermieter beim Stromversorger betrifft:
Es ist und bleibt Pflicht des Mieters sich An/ und Abzumelden und den Versorger zu wählen.
Sehr viele Anmeldeformulare zeigen übrigens in etwa folgenden Text vor dem Feld für das Unterschrift.
"Ich melde mich hiermit zum Energie- und/oder xxxx-Bezug bei der xxxx xxxx xxxxn GmbH an."
Man müsste im konkreten Fall eine Kopie der Anmeldung verlangen, und prüfen, was genau auf dieser Anmeldung drauf steht.
Schreibfehler, richtig sollte natürlich stehen:
Sehr viele Anmeldeformulare zeigen übrigens in etwa folgenden Text vor dem Feld für die Unterschrift ....
einen Zwischenzähler für den Keller und die Wohnung oben drüber musst du nicht akzeptiren!
immerhin kann man von dir nicht verlangen, dass du als Mieter in vorleistung trittst für Andere. was notfalls ginge, wäre mehrere Zwischenzähler zu installiren, und dass der Vermiter den Zähler auf seinen Namen anmeldet, und mit euch dann abrechnet.
die wohl richtigste Wahl wäre, dass zusäzulicher Platz im Zählerkasten geschaffen wird, um dir einen eigenen Stromzähler zur Verfügung zu stellen. passiert also nichts der gleichen, hast du auf jeden fall anspruch auf schadensersatz. wie hoch und wie genau der ausfällt, das müsste ein fachanwalt klären. sich an den Mieterschutzbund zu wenden wäre hier wohl die richtige alternaitve. die können fachanwälte vermitteln.
lg, Anna
Wenn ihr nichts angemeldet und nichts unterschrieben hat, warum bekommt dann ihr die Rechnung? Du solltest dringend bei deinem Sromanbieter anrufen und den Fall schildern; hätte ich an deiner Stelle schon längst gemacht. Wenn ihr schon Mahnungen erhaltet müssen denen ja Rechnungen vorausgegangen sein.
Am besten beim Mieterschutzbund beraten lassen, die können auch gleich Rechtsbeistand vermitteln und wissen ganz genau Bescheid!