Muss ich als Fahrer Mietwagens 0,0 Promille Grenze einhalten?
Ich wurde letztens im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten. Dort sagte der Polizist, dass ich als Fahrer eines Mietwagen nicht in den Genuss von alkoholischen Getränken kommen darf, sprich die 0,0‰ Grenze herrscht.
Auf Nachfrage wo das denn steht verwies er mich nur auf die STVO - tolle Antwort...
Ich googlete und fragte auch bei der Vermietstation nach, doch leider ohne Erfolg.
Ich habe das 21. Lebensjahr schon lange überschritten und in der Probezeit befinde ich mich auch nicht mehr.
Wollte er mir nur "Angst" machen oder hatte er mit seiner Aussage recht?
7 Antworten
Die 0,0-Promille-Regel gilt für Fahrer in der Probezeit und für Fahrer unter 21. Die Eigentumsverhältnisse des Autos spielen keine Rolle.
Der Polizist wollte Dich wohl nur ein wenig erschrecken.
Allerdings dürften die Verleihbedingungen, hier insbesondere der Versicherungsschutz, 0,0 Promille zwingend vorschreiben. Fährst Du die Karre in den Graben, mußt Du alles selbst blechen, wenn Du eine Fahne hast.
In der STVO wirst du das nicht finden. Die unterscheidet nicht zwischen eigenem Wagen oder Mietwagen. Es kann allerdings sein, dass der Autovermieter in seinen AGB sowas stehen hat.
Aber das der Polizist dir nicht mal sagen wollte oder eher konnte, wo das genau stehen soll, lässt tief blicken.
Ein Polizist der dir nichtmal den Paragraphen sagen kann? Das ist quatsch. Solch Paragraphen gibt es nicht.
Grundsätzlich gilt die 0,5 Promille-Grenze, egal ob eigenes oder gemietetes Fahrzeug.
In den AGB´s des Vermieters kann eine andere Menge stehen.
Ja, er wollte Dir Angst machen !
Für das Fahren von Mietwagen gilt die gleiche Regel wie das Fahren eines eigenen Autos