Muss ich Tapete in mietswohnung entfernen?
Hallo ich benötige dringent euren Rat. Und zwar bewohnten wir eine mietswohnung in der bei Einzug rauhfaser Tapete an der Wand gewesen ist. Diese war teilweise beschädigt und aus nicht gefallen hatten wir diese mit einer anderen Tapete überklebt. Die rauhfaser ist noch darunter. Jetzt fordert unsere Vermieterin uns auf diese zu entfernen, da es nicht rechtens wäre 2 lagig zu tapezieren. Stimmt das oder kann ich die Tapete sitzen lassen??? Ich hoffe es kann mir einer von euch helfen. Danke
7 Antworten
bin hausverwalter und das ist richtig..man darf ein tapete nicht auf die andere überkleben .jetzt müßt ihr alles runter tun...wäre nur die rauhfaser dran wie beim einzug braucht ihr die nicht runter reißen...aber so habt ihr s überklebt und damit die rauhfaser beschädigt.
Erkläre mir bitte mal, weshalb Übergabeprotokoll und heute Abschluss-Protokoll.
Das Übergabeprotokoll regelt nach der Rechtsprechung ob der VM überhaupt noch Ansprüche an den Mieter danach geltend machen kann oder nicht.
Alles was im Übergabeprotokoll nicht aufgeführt ist, kann nachträglich nicht mehr verlangt werden. Hier hat der BGH mehrfach entschieden.
Da ist Deine Vermieterin voll im Recht!
Nicht rechtens??? Die hat aber keine Ahnung. Reißt die runter damit die ihren Seelenfrieden hat.
Grundsätzlich kann der Vermieter vom Mieter nicht verlangen, dass er Rauhfasertapeten entfernt.
Erst wenn mehrere Lagen - die Rechtsprechung geht von mehr als 5 Lagen aus , vorhanden sind, kann der Mieter verpflichtet sein, die Tapeten zu entfernen.
Dabei ist allerdings zu beachten, dass ein Mieter nur verpflichtet ist, die Tapeten zu entfernen, wenn er derart viele Lagen in einem langen Mietverhältnis aufgebracht hat.
Der Mieter kann nicht dazu verpflichtet und nicht gezwungen werden, Tapeten zu entfernen, die die Vormieter angebracht haben.
Ich weiss, alle die hier im Forum sind als Hausverwalter oder Hausmeister werden nun massiv widersprechen.
Im Übrigen fällt diese Arbeit unter Endrenovierung und ist meist unwirksam, weil weder der Zustand noch die Mietdauer berücksichtigt wird und vor allem, die Summierung aller Vereinbarungen zu Schönheitsreparaturen mit der Aufforderung zur Entfernung der Tapeten ist überwiegend wegen dem Summierungseffekt unwirksam.
Und natürlich beachten bei diesem Thema, wenn Strukturtapeten aufgebracht worden sind, kann es trotzdem erforderlich werden, die Tapeten zu entfernen,
Zunächst ist zu schaun, was überhaupt im MV zu Schönheitsreparaturen vereinbart wurde, sowohl während als auch um Ende der Mietzeit. Das ist letzten endes entscheidend. Danach ist zu prüfen, sind diese Klauseln wirksam oder nicht. Insofern dort verlangt wird, bei Auszug Tapeten zu entfernen, ist das unwirksam. BGH-Urteil VIII ZR 109/05 besagt, dass alle vom Mieter oder Vormieter angebrachten Tapeten nicht entfernt zu werden brauchen wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters. Desweiteren gilt, wenn vermieterseitig Vorgaben für Material oder Farbauswahl während der Mietzeit mietvertraglich erfolgen, ist die gesamte Übertragung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter unwirksam und gilt als nicht erfolgt.
Es wäre nun fatal, wenn du im Übergabeprotokoll dich unterschriftlich verpflichtet hättest, irgendwelche Arbeiten durchzuführen, die du anhand der Vertragslage nicht hättest machen brauchen. Dann hättest du einen separaten Vertrag geschlossen, der zu erfüllen wäre.
Laut übergabeprotokoll vom Freitag hatte sie es nicht auf geführt. Nur das ich die Tapete aus bessern sollte. Heute bei der schluß Abnahme kam sie damit an