Muss Halter bei Rotlichtverstoß den Fahrer angeben oder kann er sich selbst belasten?

5 Antworten

Der Fahrer hat jetzt aber trotzdem einen Brief erhalten, dass er ermittelt wurde und ihm diese Ordnungswidrigkeit zur Last gelegt wird und er auch angeben kann, dass jemand anderes gefahren ist.

Die Bußgeldstelle hat also trotz der Einlassung des Halters ermittelt und festgestellt, dass der Halter nicht der Fahrer sein kann, weil sie wohl altersmäßig etwas auseinander liegen... Die Behörde kann sich dann nämlich vom näheren familiären Umfeld des Halters Ausweisbilder aus dem Einwohneramt schicken lassen und diese mit dem Blitzerfoto abgleichen.

Der so ermittelte Fahrer sollte nun auf gar keinen Fall den Halter angeben, auch wenn dieser damit einverstanden ist. Der Fahrer würde sich damit nach § 164 Abs. 2 StGB wegen falscher Verdächtigung strafbar machen (Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre oder Geldstrafe)!

Kann der Halter die Schuld auf sich nehmen auch wenn man auf dem Bild sieht, dass der Fahrer der Täter war?

Kann er natürlich versuchen, denn eine Selbstbelastung ist nicht strafbar. Wie aber oben schon erwähnt, macht sich der Fahrer strafbar, wenn er einen anderen fälschlich einer Tat bezichtigt. Sowas wird mittlerweile auch recht konsequent von den Bußgeldbehörden zur Anzeige gebracht.

Oder wollen sie ausgerechnet den Fahrer zur Rechenschaft ziehen?

Das ist jetzt eine rhetorische Frage, oder?! Gegenfrage: Was hätten die ganzen Straf- und Bußgelddrohungen sonst für einen Sinn, wenn es egal ist, wen sie treffen? Natürlich soll nur der den Bußgeldbescheid erhalten, der auch tatsächlich gegen über Rot gefahren ist und nicht der, dem die daraus resultierenden Folgen gerade etwas besser in den Kram passen, weil er z.B. schon aus der Probezeit draußen ist...

Auf der anderen Seite würde sich (theoretisch) auch der Sachbearbeiter der Bußgeldstelle strafbar machen wegen Verfolgung Unschuldiger (§ 344 Abs. 2 StGB), wenn er erkennt, dass die Person auf dem Foto nicht der ist, der die Fahrereigenschaft zugibt und wider besseren Wissens gegen den Halter einen Bußgeldbescheid erlässt.

Der Fahrer kann nun von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen, aber viel wird das auch nicht mehr retten können, weil er schon identifiziert wurde. Je nach Länge des Rotlichts beträgt das Bußgeld bei Rot bis zu einer Sekunde 90 Euro und gibt einen Punkt, bei mehr als einer Sekunde sind es 200 Euro und zwei Punkte. In beiden Fällen kommen noch Gebühren und Auslagen von 28,50 Euro hinzu.

iggye46 
Beitragsersteller
 13.01.2015, 05:13

Naja erstmal Danke für ihre Aufklärung, sind definitiv Antworten dabei, die ich gesucht habe.

Jedoch stimmt das erstens nicht so ganz mit Ihren Angaben bezüglich Bußgeld etc. Bei mehr als einer Sekunde bekommt man 200 Euro Strafe, zwei Punkte, richtig Dazu kommt aber noch ein Monat Fahrverbot. Völlig überzogen das ganze. Wegen einer Sekunde...lächerlich.

Und Ihre Meinung, die Bußgelder und Strafen hätten keinen Zweck, wenn sie nicht denjenigen treffen, der die Tat begangen hat, habe Sie GRUNDSÄTZLICH Recht. Jedoch in diesem Fall nicht. 1 Sekunde über ne rote Ampel fahren weil man sich mal mit der Berechnung des Bremsweges etc. verschätzt, sollte nicht in diesem Maße belangt werden. Aber das ist nunmal der Staat. Vergewaltigen kannste, bekommst nur n paar Jährchen und so bald man nen kleinen Fehler im Straßenverkehr macht, nehmen sie dich aus. F*cking Deutschland..

adk710  13.01.2015, 17:56
@iggye46

Dazu kommt aber noch ein Monat Fahrverbot.

Richtig, das habe ich vergessen zu erwähnen.

Völlig überzogen das ganze. Wegen einer Sekunde...lächerlich.

Finde ich nicht. Irgendwo muss man ja die Grenze ziehen zwischen "Geht nicht" und "Geht gar nicht". Übrigens ist man sogar schon bei Gelb wartepflichtig, daran halten sich aber die Wenigsten (mich eingeschlossen...) bzw. manche scheinen das nicht mal zu wissen. Das kann nämlich auch 10 Euro kosten.

Jedoch in diesem Fall nicht. 1 Sekunde über ne rote Ampel fahren weil man sich mal mit der Berechnung des Bremsweges etc. verschätzt, sollte nicht in diesem Maße belangt werden.

Ähem, wenn man die jeweilige Höchstgeschwindigkeit einhält, sollte genug Zeit zum Bremsen sein, denn je höher die zulässige Geschwindigkeit ist, desto länger dauert die Gelbphase. Bei 50 km/h beträgt sie immerhin regulär drei, bei 60 km/h schon vier Sekunden. Ich glaube eher, dass der Fahrer beim Umschalten auf Gelb noch Gas gegeben hat und sich dabei verschätzt hat.

Aber das ist nunmal der Staat.

Jaja, der pöhse Staat... Irgendeiner muss halt der Spielverderber sein, auch wenn es dem Spieler nicht passt.

Vergewaltigen kannste, bekommst nur n paar Jährchen und so bald man nen kleinen Fehler im Straßenverkehr macht, nehmen sie dich aus.

Na, dann sei doch froh, dass es hier nur ein Monat ist, in dem man sogar sehr oft an die frische Luft kann, häufiger jedenfalls, als das ein Häftling tun kann. :-) Ein schönes Zitat von einem Rechtsanwalt, das ich vor kurzem gelesen habe: "Es gibt keinen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht. Nur weil ein staatlicher Eingriff in einer vergleichbaren oder schlimmeren Situation unterlassen wurde, heißt das natürlich nicht, dass unrechtmäßiges Verhalten gar nicht mehr geahndet werden darf." (Sehr lesenswerte Quelle: RA Zaborowski)

F*cking Deutschland.

Oh, ich glaube, dass die Autofahrernation Deutschland im europaweiten Vergleich sogar sehr moderate Bußgelder verlangt. In der Schweiz gibt es z.B. keine Gnadenfrist bei der Länge des Rotlichts. Da zahlt man von Anfang an umgerechnet etwa 200 Euro.

Wie ich in meiner Antwort schon geschrieben habe: Da der Betroffene auf dem Foto wohl gut zu erkennen war, ist es nun so gut wie unmöglich, aus der Sache rauszukommen. Es gibt zwar die Möglichkeit, die Korrektheit der Zeitmessung im Einspruchsverfahren (ggf. mit Anwalt) durch Sachverständigengutachten in Frage zu stellen. Selbst wenn dann aber herauskommt, dass es unter einer Sekunde war, kommt es ja trotzdem zu einer Verurteilung mit der Konsequenz, dass auch die Verfahrenskosten zu tragen sind. Ein kurzer Überblick über die Gebühren, falls man keine Rechtsschutzversicherung hat: Das Gutachten wird auf jeden Fall einen dreistelligen Betrag kosten, denn pro Stunde erhält ein Sachverständiger 85 Euro. Die Verhandlung selbst kostet 50 Euro, dazu kommt die Entschädigung des Gutachters für die Erläuterung seines Gutachtens in der Verhandlung. Und der Anwalt will natürlich auch noch von irgendwas leben. Falls der Betroffene noch in der Probezeit ist, kommt natürlich auch dann ein Aufbauseminar auf ihn zu.

Anton96  15.02.2015, 14:30
@iggye46

ROT heißt du darfst nicht mehr über die Ampel fahren. Gelb heißt schon du darfst nicht über über die Ampel Fahren, es sei den du hättest keine Möglichkeit vor der Ampel zu bremsen ohne den nachfolgenden Verkehr zu gefährden. Wenn du aber bei Rot die Ampel erreichst, dann wäre es dir bei korrekter Fahrweise möglich gewesen vor den Ampel zu bremsen, die Ampel sind nämlich so geschaltet das dies ohne Probleme Möglich ist. Wenn du bei Gelb natürlich noch mal richtig Beschleunigst um rüber zu kommen dann ist das für mich Vorsatz und der hätte sogar mit dem Doppelten Bußgeldsatz bestraft werden können. Mit Verschätzen hat das ganze nichts zu tun, es sei den du hast erst ein paar Wochen den Führerschein. Ich fahre auch schon mal bei Gelb über Ampel und habe bestimmt auch schon mal eine rote Ampel überfahren nur akzeptiere ich dann auch gemaule die Konsequenzen.

Der Halter kann sich durch das ' auf sich nehmen' strafbar machen.

Der Fahrer soll - völlig zu Recht - belangt werden

Von Verstößen im ruhenden Verkehr abgesehen kann immer nur der Fahrer bestraft werden. Nur bei geringfügigen Verstößen, z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung um wenige km/h wird nicht weiter ermittelt wenn bezahlt ist.

Es ist ja der Sinn der Sache, dass der der den Verstoß begangen hat auch bestraft wird.

natürlich der fahrer!