Muss es die Möglichkeit geben mit einem Vorgesetzten zu sprechen?
... muss ein Unternehmen einem Kunden die Möglichkeit bieten mit einem Vorgesetzten zu sprechen, sofern einer anwesend bzw. erreichbar ist? Wenn dem so ist, wäre es super, wenn ihr mir noch das Gesetz inklusive §§ etc. pp. schicken könntet! :)
Lieben Dank für eure Hilfe!
6 Antworten
ich denke schon, also wenn ich mit etwas nicht zufrieden bin, kam immer ein vorgesetzer(um den ich natürlich auch gebeten hatte :P)
Ich verstehe deine Frage nicht ganz.
Es ist doch selbstverständlich, dass in einem Unternehmen/Behörde ein Vorgesetzer/chef zu sprechen ist, wenn eine Kunde dies wünscht.
Dazu braucht es kein Gesetz und keine Paragraphen. Das nennt man Kundendienst/Kundenfreundlichkeit.
Vielleicht hat sie/er eine Reklamation und hofft, bei deiner/m Vorgesetzten damit Erfolg zu haben.
Oder sie /er möchte dich loben.
wenn @ penthesileia mit diesem Kommentar ansprechen will ist nicht ersichtlich.
oh, ich erwarte wirklich wenig. aber das was mir passiert ist, toppt alles, was ich bisher erlebt habe: ich wollte meinen vertrag umstellen und hab ein i-phone dazu gebucht. so, das war dann im system drin und es hieß, dass ich auch eine versicherung dazu buchen kann. wollte ich. dann ging das aber bei denen im system irgendwie doch nicht..... es wurde mir versichert, dass ich das am nächsten tag inklusive versicherung abholen kann. die versicherung kann man nämlich nur beim kauf abschließen. dann war ich heute morgen da. mein altes handy war schon gesperrt, ich konnte darauf also nicht telefonieren.... ich war von 10 bis 14:30h in dem shop und die haben weder eine lösung dafür gefunden, dass ich die versicherung abschließen kann, noch dafür dass ich wieder auf meinem alten handy telefonieren kann. ich MUSS beruflich erreichbar sein und ich hab durch die aktion einen wirklich wichtigen job verloren. mir ist ein finanzieller schaden von mehreren hundert euro entstanden!!!! irgendwann um halb drei, nachdem ich gedroht habe die polizei zu rufen, ging es dann mit der versicherung. das telefon hat dann volle 1 1/2 stunden funktioniert und hat sich dann verabschiedet. die haben eine neue sim-karte für mein altes handy freigeschaltet und die für das i-phone deaktiviert!!! ich war arbeiten und MUSSTE für den kunden erreichbar sein - war ich aber nicht! und dann bin ich da anschließeden noch nichteinmal weggekommen, weil ich weder buspläne nachgooglen konnte, noch google maps nutzen konnte und doch nicht mal ein taxi rufen konnte!!! jetzt muss ich wie's aussieht morgen NOCHMAL in den shop, um mir eine neue karte für das i-phone generieren zu lassen!!!!! ich glaub, ich war noch NIE so wütend! und dann fertigen die einen bei der kundenhotline so ab!!!!
Wenn wegen der (möglichen) Nichterreichbarkeit ein Schaden entsteht, wäre zu prüfen inwieweit ggf. Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.
....werde auch diekt morgen einen anwalt einschalten!
Dienst am Kunden ist freiwillig; daraus ergibt sich keine Verpflichtung einen Ansprechpartner zu stellen.
offensichtlich gehört das nicht bei allen unternehmen zum guten ton - bei 02 ganz offensichtlich nicht!
Es stellen sich doch mehrere Fragen:
ein Unternehmen aus welcher Branche ? z.B.Dienstleister (Drogeriemarkt, Sparkasse etc.? weshalb möchte der Kunde einen Vorgesetzten sprechen ? Vorgesetzter von wem ?
Es muß also starke Kundennähe vorhanden sein. Dazu bedarf es keines Gesetzes und keinen speziellen Paragraphen. Außer der Kunde kann auf eine vertiefende Informationspflicht des Unternehmens hinweisen oder der Kunde will etwas reklamieren. Oder der Kunde fühlt sich von dem Mitarbeiter des Unternehmens nicht richtig behandelt oder wurde vielleicht auch beleidigt.
Dann könnten bestimmte Gesetze und Paragraphen greifen. Solche Fragen bitte in Zukunft etwas konkreter stellen.Mit einer so allgemeinen Fragestellung ist nur wenigen gedient bzw. könnte unter Umständen sogar mißverstanden werden.
arevo
bei größeren unternehmen ist es üblich einen termin geben lassen.
Nein, niemand kann so ein Gepräch erzwingen.
Gespräche kann man nur erzwingen, wenn man einen Richter davon überzeugt, im Rahmen einer Gerichtsverhandlung den Kontrahenten vorzuladen. Dann könntest du, wenn du Prozessbeteiligter (z. B. Kläger) bist, den Mitarbeiter des Unternehmens befragen.
Du lebst noch in der Zeit, in der ich aufgewachsen bin. Wie zum Teufel konntest du dir diese Zuversicht bis heute bewahren?