Muss er jetzt ins Gefängnis wegen lolicon?
Ein Freund von mir, hat aus Spaß einfach Mal auf ein lolicon geklickt, als ich ihn besuchen war. Es sah zwar nicht wirklich aus, als wären die Charaktere Kinder, jedoch gibt es schon ziemliche Ähnlichkeit. Muss er jetzt ins Gefängnis oder wird er gestraft? Den (möglicherweise) Lolicon besitzt er nicht und er produziert/verbreitet ihn auch nicht. Er hat nur drauf geklickt und ist nach paar Sekunden wieder rausgegangen. Muss er jetzt ins Gefängnis?
5 Antworten
Nein. Auch wenn Loli he*tai etc hierzulande unter Kinderpornographie zählt, wird sowas nicht verfolgt
Naja, also Lolicon an sich sind ja nur Anime Chars die wie kleine Mädchen aussehen. Damit macht er sich definitiv nicht strafbar. Auch wenn er Hentai davon haben würde, würde er sich nicht strafbar machen:-:
Selbst wenn er Lolicon Manga oder Anime besitzt, macht er sich nicht strafbar.
"Der reine Besitz solcher Comics ist dagegen noch nicht automatisch strafbar, denn nach dem Gesetzeswortlaut muss es sich um ein „tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen“ handeln. Dies ist bei Comics und Mangas in der Regel nicht gegeben." - § 184b StGB: Mangas und Comics – Strafbarer Besitz und Verbreitung von fiktiver Kinderpornografie?
Davon gehen die Meisten aus
Oops falscher Kommentar
Nein.
Nein.
Wie ist denn ein wirklichkeitsnahes Geschehen? Ist das im Sinne gemeint, dass die Charaktere eher so drei dimensional gezeichnet sind oder wie?