Stellt der Abwurf von Flugblättern eine Straftat da?
Wenn man eine Flugerlaubnis hat, darf man dann über einer Stadt Flugblätter abwerfen (Werbemaßnahme) oder fällt das rechtlich gesehen unter Bombardement oder gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr?
5 Antworten
Das fällt vorallem unter eine Gewerbe / Werbeerlaubnis auf öffentlichen Straßen, die du dir vorher bei der Stadt holen musst.
ok, danke
Eine Straftat sicher nicht, aber mindestens eine Ordnungwidrigkeit.
Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
vom 29.10.2015 (BGBl. I S. 1894) Zuletzt geändert am 11.6.2017 (BGBl. I S. 1617)
"§ 13 Abwerfen von Gegenständen
(1) Das Abwerfen oder Ablassen von Gegenständen oder sonstigen Stoffen aus oder von Luftfahrzeugen ist verboten. Dies gilt nicht für Ballast in Form von Wasser oder feinem Sand, für Treibstoffe, Schleppseile, Schleppbanner und ähnliche Gegenstände, wenn sie an Stellen abgeworfen oder abgelassen werden, an denen eine Gefahr für Personen oder Sachen nicht besteht.
(2) Die örtlich zuständige Luftfahrtbehörde des Landes kann Ausnahmen von dem Verbot nach Absatz 1 Satz 1 zulassen, wenn eine Gefahr für Personen oder Sachen nicht besteht.
(3) Das Abwerfen von Post regelt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie oder die von ihm bestimmte Stelle im Einvernehmen mit der zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes."
Fragen dazu und die nötigen Genehmigungen erteilen die Ordnunsämter und die Flugaufsicht.
Aus Gründen der Nachhaltigkeit würde ich aber sagen, verzichte darauf.
Stell Dir einfach mal die Frage, wieviele von den Zetteln gelesen werden und was die Genehmigungen kosten werden.
Wieso nicht?
§ 13 Abwerfen von Gegenständen oder sonstigen Stoffen
(1) Das Abwerfen oder Ablassen von Gegenständen oder sonstigen Stoffen aus oder von Luftfahrzeugen
ist verboten. Dies gilt nicht für Ballast in Form von Wasser oder feinem Sand, Treibstoffe, Schleppseile,
Schleppbanner und ähnliche Gegenstände, wenn sie an Stellen abgeworfen oder abgelassen werden, an denen
eine Gefahr für Personen oder Sachen nicht besteht.
(2) Die örtlich zuständige Luftfahrtbehörde des Landes kann Ausnahmen von dem Verbot nach Absatz 1 Satz 1
zulassen, wenn eine Gefahr für Personen oder Sachen nicht besteht.
(3) Das Abwerfen von Post regelt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie oder die von ihm bestimmte
Stelle im Einvernehmen mit der zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes.
LutVo
Abschnitt 4 Paragraph 13
Ja es ist eine Straftat. Es darf nichts aus Flugzeugen abgeworfen werden. Dafür wirst du auch keine Genehmigung bekommen...
Es fällt garantiert unter Littering
Denk ich nicht, es handelt sich weder um Verpackung, noch um Müll
Doch, es ist Müll, wenn du das wahllos in die Landschaft kippst.
Die genaue Definition von Müll/Abfall lautet aber: "Reste die bei der Zubereitung oder Herstellung von etwas entstehen" - was hier nicht der Fall ist
Deine Definition ist unzureichend.
Wenn ich Werbung aus meinem Briefkasten nehme und auf die Straße schmeiße, ist das Illegal. Wenn der Zusteller das vor meinem Briefkasten tut, ebenso. Genau so wäre es mit deinen Flugblättern. Es ist Umweltverschmutzung. EdD
Dafür wird dir niemand eine Genehmigung erteilen...