.......Muss er ein Gewerbe anmelden./Steuerhinterziehung.....?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein freund von mir vertreibt Nahrungsmittel von PM (Fitline).

Er tut dies wahrscheinlich nicht nur einmalig und vor allem mit der Absicht Gewinn zu erzielen. Daher handelt er gewerblich und muss ein Gewerbe anmelden, sonst begeht er eine Ordnungswidrigkeit (Geldbuße bis 1.000,- € möglich) und ggf. eine Straftat (Steuerhinterziehung).

Zurzeit verdient er neben seinem 40 Stunden job, 850€ monatlich

Was heißt verdient?

Selbständige haben Umsätze und je nach Höhe ihre Betriebsausgaben, haben sie einen Gewinn oder einen Verlust, den sie in ihrer Einkommensteuererklärung in Anlage G angeben müssen. Dieser wird den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit hinzuaddiert.

Ab welcher summe muss man das?

Ab dem ersten Cent.

Ab dem Moment, wo die Absicht besteht damit einen Gewinn zu erzielen.

Kein Mensch hat das Recht in diesem Land Geld zu verdienen ohne, dass der Staat davon erfährt!

Nebenberuflich steuerfrei sind 410,- € im Jahr.

Ich hab ihm gesagt ich glaub ab 10.000 euro im Jahr...stimmt das?

Nein, totaler Schwachsinn!

Lass das Glauben sein.

Vgl.: §§ 14 GewO, 15 Abs. 2, 46 Abs. 2 EStG, 370 AO.

Da er bereits einen normalen Job hat, muss er ab dem ersten Euro seines Nebenverdienstes angeben. Darauf werden dann auch Steuern fällig. Denn entscheidend ist sein Gesamteinkommen. Es spielt keine Rolle, auf wieviele Jobs das Einkommen verteilt ist.

Wenn er das nicht angibt, dürfte das einer Steuerhinterziehung gleichkommen, wo das Finanzamt keinen Spaß kennt.

Da die Einnahmen augenscheinlich auch "auf Dauer" angelegt sind (also nicht einmal 10000€ einnehmen, sondern dauerhaft immer wieder was einnehmen) dürfte hier auch eine Gewerbeanmeldung fällig werden. Allerdings braucht er hier bis 17500€ pro Jahr keine Gewerbesteuer zahlen. Angemeldet werden muss es aber trotzdem.

kevin1905  02.10.2016, 20:06

Allerdings braucht er hier bis 17500€ pro Jahr keine Gewerbesteuer zahlen.

Der Gewerbesteuerfreibetrag beträgt 24.500,- € für Einzelunternehmer.

Umsatzsteuer ist eine andere Thematik. Die 17.500,- € entspringen dem UStG (§ 19).

Der Rest stimmt.

n3kn2dhr  03.10.2016, 00:58
@kevin1905

Das ist korrekt. Danke für die Richtigstellung.

Wenn er nicht mehr als 17500€ im Jahr als Einkommen verzeichnet, braucht er dies nicht dem Finanz melden. Denn dann zählt er als Kleingewerbetreibener und dies hat zur Folge das er nur eine Einnahmen - Ausgabenliste (einfache Buchführung) erstellen muss. Das hat den Grund, das man das dann bei der Einkommenssteuererklärung mit angibt.

Wenn er aber mehr als 17500€/ Jahr an Umsatz erhält muss er das melden und dem Finanzamt eine Einnahmen und Ausgabenrechnung geben. Dort sind alle Posten angegeben die er ausgibt und einnimmt. Dies macht zwar auchbei der einfachen Buchführung aber in diesem Fall muss diese ausführlicher sein. Also sollte er versuchen unter 15000€ zu bleiben. LG


kevin1905  02.10.2016, 20:10

Wenn er nicht mehr als 17500€ im Jahr als Einkommen verzeichnet, braucht er dies nicht dem Finanz melden.

Falsch.

Ein Gewerbe muss angemeldet werden, sobald die Absicht besteht mit dauerhafter Teilnahme am Waren- und Dienstleistungverkehr, Gewinn mit einer selbständigen Tätigkeit zu erzielen, die keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft oder aus selbständiger Arbeit nach § 18 EStG darstellt (§ 15 Abs. 2 EStG i.V.m. § 14 GewO).

Die 17.500,- € sind ein Wert aus dem Umsatzsteuerrecht und haben NICHTS mit der Einkommensteuer zu tun. Wenn das alles das gleiche wäre, wieso gibt es dafür unterschiedlche Gesetzbücher?

Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG ist jemand, dessen voraussichtliche (nicht tatsächliche!) Umsätze 17.500,- € im Jahr nicht übersteigen (Achtung es wird auf Monate runtergrbochen) und der nicht zur Regelbesteuerung (Abs. 2) optiert.

Als Kleinunternehmer kann die Gewinnermittlung zur ESt-Erklärung formlos erfolgen. Ansonsten ist die EÜR zwingend vorgeschrieben.

Kleingewerbe gibt es nicht.

Auch ein Arzt kann Kleinunternehmer sein, ein Gewerbe hat er dennoch nicht.

Petz1900  03.10.2016, 14:38

Wie kann man nur eine so falsche Antwort geben. Da werden die Leute anscheinend in ihr Verderben geschickt ohne dass man einen Funken Ahnung hat.
Erschreckend !

grisu2101  03.10.2016, 13:49

Unter 17500 keine Meldung ans Finanzamt ????

Definitiv falsch !!! Alles muss dem Finanzamt gemeldet werden. Unter 17500 kann er ohne MwSt arbeiten... aber dennoch geht alles über das FA.

Über 450 Euro im Monat ist das kein Minijob mehr und muss meines Wissens dann auch angegeben werden. Er muss dann auch als Minijobber gemeldet sein.

So wie es momentan läuft muss er eingestellt und als Arbeitnehmer mit allem Wenn und Aber angemldet werden, oder er muss selber Gewerbe anmelden. Da kann er dann gem.§19 Kleinunternehmerregelung anwenden wenn er unter 17500 Umsatz im Jahr bleibt. Steuerlich wird er aber erfasst.

Alles andere ist nicht legal (so wie es momentan scheinbar ist).


wurzlsepp668  02.10.2016, 19:54

um einen Minijob handelt es sich, wenn Abgaben an die Bundesknappschaft (Minijobzentrale) abgeführt werden.

dies dürfte bei einer gewerblichen Tätigkeit des Betriebsinhabers nicht vorliegen ....

somit ab dem 1. Euro steuerpflichtig fürs Finanzamt ....


Ergänzung:

von wem soll er eingestellt werden?

grisu2101  02.10.2016, 19:55
@wurzlsepp668

Jawoll, ist richtig !!


Ergänzung: Von dem, der ihn mit diesem Handel beschäftigt.... aber der wird sich schön raushalten, is klar :-))) Also muss er Gewerbe anmelden.

Nein, das muss er ab dem ersten Euro beim Finanzamt anmelden.

Also nichts wie hin und Gewerbe anmelden.

Wwenn die es zuerst merken, wird er wegen Steuerhinterziehung bestraft. Sonst nicht.