Muss eine Scheideanstallt die 19prozent Umsatzsteuer zahlen wenn man als Großhändler Gold verkaufen möchte?
Beispiel ein Großhändler (Gewerblich) kauft sich gold für 10000 Euro bei diversen Händlern ohne Umsatzsteuer. Und möchte diese nun in einer Scheideanstallt verkaufen (Gewerblich). Und da sich am Preis vom Gold nicht viel machen lässt für ungefähr das selbe oder von mir aus das selbe. Muss die Scheideanstallt dann abgesehen von dem Kaufpreis die 10000 Euro noch Umsatzsteuer zahlen? Also nochmal 1900Euro Draufzahlen. Das der Großhändler die 1900Euro also die 19Prozent Umsatzsteuer dem Finanzamt weiterzahlt.
3 Antworten
Bei dem Beispiel scheint etwas nicht zu stimmen. Wenn ein Großhändler bei diversen Händlern Scheidgut (goldhaltig) kauft, muss jeder Händler die MwSt verlangen und auf der Rechnung ausweisen. Der Großhändler muss diese dann als Vorsteuer bezahlen.
Der Großhändler liefert dann das Scheidgut an die Scheideanstalt und bekommt den Wert ausgezahlt und eine Abrechnung + MwSt. Diese MwST wird aber von der Scheideanstalt direkt ans Finanzamt abgeführt und der Großhändler bekommt einen Beleg darüber. Damit kann er seine Mw-Steuerzahlungspflicht mit den Vorsteuern der Rechnungen der Händler verrechnen. Dieses Verfahren ist eingeführt worden, nachdem viele Großhändler den Staat um die früher direkt ausgezahlte MwSt betrogen haben und nach Erhalt verschwunden sind.
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die Gesetze zur Mehrwertsteuer sind kompliziert.
Mehrwertsteuerfrei ist nur "Anlagegold" das bestimmte Kritierien erfüllen muss,
was nur auf bestimmte Münzen und Barren zutrifft, nicht aber auf Schmuck, Zahngold, oder Gold als Draht oder Blech für die Schmuckindustrie. Bei der Verarbeitung z.B. Münzprägung oder Schmuckherstellung kann sich das Kriterium ändern.
Für den gewerblichen Händler ist die MWst aber ein durchlaufender Posten, völlig egal ob er dem gewerblichen Käufer eine Rechnung Goldprodukte 10000 Euro plus 19% ausstellt oder Anlagegold USt Frei nach §24 UStG, der Käufer holt sich die MWst gleich wieder zurück. Und berechnet, wenn er die Ware einschmilzt, dem Endkunden die 19% oder wenn er sie als Barren verkauft, eben keine MWst. Nur der private Endkunde bzw. der MWst befreite Kleinunternehmer zahlt am Ende die MWst oder hat einen Vorteil wenn die Ware MWst frei ist oder mit dem niedrigeren Satz von 7% versteuert wird.
Tatsächlich kann man sogar freiwillig das Anlagegold von Gewerbe zu Gewerbe mit MWst verkaufen, also freiwillig MWst berechnen. Das hat den Vorteil dass man dann für alle anderen Kosten des Betriebs auch die Mwst absetzen kann.
Wer MWst freie Waren verkauft, darf nämlich die MWst auf seine Betriebskosten auch nicht zurückholen, sondern muss diese als Betriebskosten buchen.
Barren und Münzen sind anders al Ketten MwSt-frei. Nicht zusammenmischen bei der Frage.
Nach meiner Kenntnis muss jeder Händler, der bei einem anderen Händler Gold kauft, MwSt zahlen, kann diese aber als Vorsteuer geltend machen. Deshalb kann es eigentlich nicht sein, dass du als Gewerbetreibender bei verschiedenen Händlern keine MwSt gezahlt hast.
Kleinunternehmerregelung.
Na und? Auch Kleinunternehmer zahlen beim Einkauf MwSt.
Nicht beim Kauf von einem Kleinunternehmer
Versteh ich nicht😅 Beispiel man kauft sich Ketten Barren Münzen egal was einfach beim Händler als Großhandel Gewerbe. Dann zahlt man ja keine Umsatzsteuer von 19% soviel ich weis (Als Gewerbe/Großhändler). Und verkauft diese dann bei einer Scheideanstallt für ungefähr den selben Preis da man am Preis ja nicht viel machen kann. Muss man dann der Scheideanstallt abgesehen von den tatsächlichen Kosten auch die Umsatzsteuer in Rechnung stellen Gewerbeverkauf. Oder sind diese auch befreit von der Umsatzsteuer?