Muss eine Brandschutztür permanent geschlossen sein?
Wir haben in unserem Wohnhaus zwei Brandschutztüren, eine davon ist immer offen. Die eine Tür grenzt an eine Tiefgarage (permanent offene Tür), die andere ist einen kurzen Stiegenaufgang danach (permanent geschlossene Brandschutztüre). Darf die eine Türe offen sein? Wer haftet im Brandfall wenn die eine Brandschutztür offen ist? Danke, euer Michi007at
8 Antworten
Eine geöffnete Brandschutztür ist unwirksam. Wenn sich im Brandfall durch diese offene Tür der Brand ausbreitet, so wird es Probleme mit der Versicherung geben und der dafür Verantwortliche hat möglicherweise sogar eine Straftat begangen.
Es ist müßig darüber zu diskutieren, wenn es Zeitgenossen gibt, die selbst die einfachsten Regeln und Notwendigkeiten nicht kennen und mit Ausnahmen leben wollen.
Eine Brandschutztüre gehört geschlossen zu halten, wenn sie nicht zur unmittelbaren Nutzung benötigt wird.
Alles andere kontrakariert die Sicherheit, die durch diese Brandschutztür geschaffen wurde.
Natürlich gibt es techn. Möglichkeiten des Ersatzes einer BMZ durch lokale RM. Aber dies ist in diesem Forum nicht mit ein paar Worten darstellbar und bedarf einer durchgehenden ständigen Gewissenhaftigkeit aller nutzender und in die Räume eintretender Personen.
Es gibt Brandschutztüren, die bei einem Brand (Rauchentwicklung) automatisch schließen. Die sind dann mit entsprechenden Sensoren ausgerüstet. Diese Türen können dann auch offen stehen.
Haben die Brandschutztüren keine solche Automatik, müssen sie stets ver-schlossen sein.
Egal, ob solche Türen eine Automatik haben oder nicht, verkeilt werden dürfen sie jedenfalls unter keinen Umständen.
Es ist müßig darüber zu sprechen, solange es Personen gibt, die Sicherheitseinrichtungen aus Bequemlichkeiten außer Betrieb setzen.
Mir passierte es einmal, daß eine Brandschutztüre in einem Hotel in Würzburg tags- und über die Nacht durch einen Holzkeil offengehalten werden sollte. Ich entfernte den Keil und gab diesen dem Hotelier. Es gab ein ungläubiges Erstaunen.
Ähnliches in einem Pflegeheim. Hier wurden trotz vorhandener
Einrichtungen die Türen durch Holzkeile aufgehalten. Das Personal erklärte, wenn wir es nicht so tun würden, müßten wir die Türen immer erst aufhalten, wenn wir zu den Patienten mit dem Rollwagen wollten. Es war schnell abgestellt, als ich die örtl. Feuerwehr davon unterrichtete.
In einem großem Gebäude in Nürnberg, das im Keller durch
T 90-Brandschutztüren in Brandabschnitte abgeteilt war und auch durch die Beschriftung entsprechender besondere Aufkleber hingewiesen wurde, nahm man Handfeuerlöscher aus ihren Halterungen und verwendete diese zum Aufhalten der Brandschutztüren.
Diese Auszählung könnte ich jederzeit weiter fortsetzen.
Für soviel Dummheit hat man halt keine Worte mehr.
Wenn die Tür über eine Rauchschaltautomatik verfügt, welche die Tür im Brandfall verschließt, dann könnte die auch offen bleiben.
Natürlich darf die Tür nicht verkeilt oder sonst wie angebunden werden.
In die Türe ist *Brandschutztüre* eingraviert :)
Ja, auf der Seite (Türblatt) ist das "Typenschild" wo u.a die Feuerwiderstandsklasse (F 30/ F90) steht, der Hersteller, das Baujahr, die Zulassungsnummer etc steht.
Grundsätzlich muß eine Brandschutztüre, außer beim unmittelbaren Durchgang, geschlossen sein.
Ausnahme nur, wenn durch eine BMZ sichergestellt ist, daß die Türe sich
im Brandalarmfall selbstständig schließt.
Wichtig ist, daß keinerlei Gegenstände und die techn. Unterhaltung das Schließen behindern.
BMZ ist nicht zwingend notwendig, es gibt zugelassene Anlagen die ganz ohne BMZ funktionieren, eigentlich werden die sogar überwiegend eingesetzt.
P. S. Viele verwechseln eine Brandschutztür mit einer Rauchschutztür 😉