Muss eine Berufsunfähikeitsversicherung nach Umschulung und neuem Beruf weiter zahlen?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo wenn deine "Lebenstellung" mit Aufnahme einer neuen Arbeit nicht wieder hergestellt ist und du mehr als 20% Einkünfte weniger hast wie in dem alten Beruf und immer noch zu 50% berufsunfähig bist im alten Beruf, solltest die BU weiter zahlen. Nur gibt es unterschiedliche Bedingungen und deine Versicherung kenne ich nicht. Wenn deine Erkrankung wieder eine Tätigkeit im alten Beruf zu lässt, sollte die Versicherung die Zahlung einstellen. Achtung, auch du bist verpflichtet, wenn die Bu nicht mehr besteht, es zu melden. Viel Glück! constein

Flashmaster15 
Beitragsersteller
 08.02.2014, 17:48

... und noch eine Frage:

Wie kommst Du auf die 20% Gehaltsminderung? Davon steht nichts in meiner Police.

constein  08.02.2014, 20:52
@Flashmaster15

Viele gute Versicherer haben das schon in den Bedingungen verankert. Ältere Policen haben da nichts enthalten, aber es gab Rechtssprechungen die sich bei mehr als 20-25 % weniger Verdienst durch Berufswechsel, wenn in dem alten Beruf die BU zu 50% noch Bestand hat, dann der Anspruch auf die BU noch vorliegt. Damit hilft man z.B, Menschen die trotz BU sich aber noch etwas Geld dazuverdienen müssen um den Lebensstandart etwas halten zu können. Leider sind aber Police von z.B. 2002 nicht mit der Klausel versehen. Um welchen Anbieter handelt es sich. Gruß constein

Flashmaster15 
Beitragsersteller
 15.02.2014, 13:24
@constein

Bei dem Versicherer handelt es sich um die R+V-Versicherung (Volksbanken).

constein  15.02.2014, 14:05
@Flashmaster15

Danke für den Stern! Schaue in die Bedingungen. Unte r§ 2 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen?.... müsste alles stehen. Leider arbeitet die R+ V nicht mit den Maklern, nur Schwester Condor. Ich habe auch keine Bedingungen selber zur Hand. Viel Glück!constein

Flashmaster15 
Beitragsersteller
 16.02.2014, 17:11
@constein

Danke für die Info, constein. Ich schreibe Dir mal, was in den Bedingungen steht.

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, § 2:

1.Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich dauernd außerstande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeübt werden kann und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht.

2.Teilweise Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die in Ziffer 1 genannten Voraussetzungen nur in einem bestimmten Grad voraussichtlich dauerhaft vorliegen.

Dann folgen noch weitere Ziffern mit 6 Monaten Krankheit und Pflegebedürftigkeit, die mit abgedeckt sind.

Ich hoffe, Du kannst mir da noch etwas zu sagen.

Gruß Flashmaster

constein  16.02.2014, 19:48
@Flashmaster15

Die Lebensstellung ergibt sich aus dem beruflichen Einkommen und der sozialen Wertschätzung des Berufs, wobei die andere Tätigkeit dann nicht der bisherigen Lebensstellung entspricht, wenn sowohl das Einkommen als auch die Wertschätzung der anderen Tätigkeit spürbar unter das Niveau des bislang ausgeübten Berufs absinken. Die zumutbare Minderung des Einkommens und der Wertschätzung richten sich nach den individuellen Gegebenheiten gemäß der höchstrichterlichen Rechtsprechung, die zumutbare Minderung des Einkommens beträgt jedoch nicht mehr als 20 % des zuletzt vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung erzielten Einkommens. ... So würde es besser aussehen. Hast alte Bedingungen!

Flashmaster15 
Beitragsersteller
 08.02.2014, 17:42

Hallo constein,

genau auf die "bisherige Lebensstellung" zielt meine Frage ab.

Zitat aus der Vers.-Police: "... *Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit ... voraussichtlich dauernd außerstande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben. die aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeübt werden kann und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht*. ...".

Die dauerhafte Beeinträchtigung auf meinen alten Arbeitsplatz besteht nach wie vor (erst kürzlich dem Versicherer durch Attest bestätigt und von ihm anerkannt). M. E. n. müsste die Versicherung weiter zahlen, da die Rente hieraus fast genau den Unterschiedsbetrag zwischen damaligem und heutigem Arbeitsentgelt aus- macht. Und dass ich die neue Arbeit beim Versicherer angeben muss, versteht sich (jedenfalls bei mir) von selbst.

Dickie59  09.02.2014, 12:45
@Flashmaster15

du hast einen tarif abgeschlossen, wo der versicherer diese definition nicht eingegrenzt hat. wie hoch ist der unterschied prozentual, den du zum früheren einkommen hast?

Flashmaster15 
Beitragsersteller
 15.02.2014, 13:22
@Dickie59

Der unterschied zwischen Brutto (2600 zu 2300 EUR) bei ca. 300 EUR, aber Netto (2300 zu 1750 EUR, wegen Nachtschichtzuschlägen) bei ca. 550 EUR.

Du hast die Frage schon selbst beantwortet. Neuer Job und Verdienst so steht dir keine BU-Rente mehr zu.