Neuer Job, Berufsunfähig, was passiert mit BU Rente?

5 Antworten

Erkundige Dich mal..

Ich weiss ja nicht, was Du hast, aber oft gibt es Interessenverbände für Krankheiten, die helfen einem auch schon mal weiter, und sei es nur mit Tipps, wo man sich hinwenden soll.

So was wie DMSG usw.

Ich hab letztens im KH eine kennengelernt, die wär studierte Pädagogin, konnte das nicht mehr wegen Krankheit.. hat von irgendeinem Amt Umschulung zur Bürokauffrau bezahlt gekriegt. Sprich, die Umschulung selbst und auch Geld, dass sie davon leben konnte bis zum Abschluss.

Ggf. löcher mal das Arbeitsamt, was da möglich ist. Und wenn sie nicht fördern, dann so lange, bis sie Dir nen sinnvollen Ansprechpartner nennen.

Ich bin in diversen Foren für chronisch Kranke, wo es auch immer wieder um BU etc geht. Da hört man viel und weiss schließlich auch:hartnäckig sein und bleiben, sonst watschen diverse Stellen einen gerne mal ab.

Zuerst einmal ist es schön, dass hier auch jemand eine private BU gezahlt bekommt. Man liest bei BU-Fragen immer nur diejenigen, die der Meinung sind, die zahlen sowieso nicht.

Was den neuen Job betrifft, muss man in Deine Bedingungen reinschauen. Zum Thema Umschulung, neuer Job, neuer Verdient, Wenigerverdienst sind die Dinge dort eindeutig beschrieben. Da gibt's keine generellen Aussagen.

Die BU wird die Leistung nicht wegen "Bereicherungsverbot" einstellen oder kürzen. Die haben bei BU eine Leistung zu erbringen gemäß AVB und die erbringen sie auch. Je nachdem, was in den AVB steht, dürfen Sie bei 10-20% geringerem Einkommen als vorher eventuell die Leistung einstellen, das hat aber nichts mit Bereicherungsverbot zu tun.

hallo,

mit dem erwerb einer neuen berufsqualifikation gibst du den status der berufsunfähigkeit auf. eine differenzaufstockung wird es nicht geben. dein vertrag läuft wieder beitragspflichtig für den neuen beruf. wenn die berufsgruppe besser ist, angeben. je nach bedingungen bekommst du eine wiedereingliederungshilfe von bis zu 6 monatsrenten.

beste grüße

dickie59

Hallo, dazu habe ich auch ein paar fragen.

Aufgrund einer erkrankung war ich etwa 1 1/2 jahre krank geschrieben. Durch die 6-monats-regelung meiner versicherung und das einreichen ärztlicher gutachten wurde mir die auszahlung einer BU-rente ohne probleme gewährt, worüber ich sehr dankbar bin. Die erkrankung die ich habe verläuft in schüben und ist chronisch zusätzlich habe ich mit fatigue zu kämpfen. Da ich jetzt allerdings ne ganze weile schub frei war und mit genügend ruhephasen auch die fatigue im griff habe (zumindest mein ich das) würde ich gerne wieder arbeiten. Das problem ist das ich bisher nicht gut abschätzen kann wie sehr ich wirklich belastbar sein werde. Zudem kommen ein paar unklarheiten bezüglich der versicherung und den anspruch bzw. ob ein anspruchsverlust entstehen kann. 

Sagen wir ich schaffe es zurück in meinen alten beruf und die zahlung der BU-rente stoppt. Was passiert dann? Da sich mein gesundheitszustand jederzeit wieder verschlechtern kann, bin ich auf die BU angewiesen und es könnte sein das ich diese mit zunehmendem alter noch ein weiteres mal in anspruch nehmen muss. 

Als alternative zu meinem versicherten beruf könnte ich in meinen ausbildungsberuf zurück gehen. Dieser ist in der gleichen berufssparte angesiedelt jedoch weitaus stressfreier allerdings auch schlechter bezahlt. Zur zeit traue ich mir eine halbtagsstelle zu. Ich hab in meinem versicherten beruf 40h gearbeitet. Wenn ich jetzt eine 20h stelle in meinem ausbildungsberuf aufnehme liege ich weit unter meinem bisherigen einkommen bin aber eventuell mit den 20h bei den 50% arbeitsfähigkeit, was wenn ich das richtig verstehe dazu führt das keine BU-Rente mehr gezahlt wird. 

Du könntest eine Umschulung machen . Hat man dir das noch nicht angeboten ?

bellevue 
Beitragsersteller
 27.10.2014, 11:45

Dafür muss erst geprüft werden, wer zuständig für mich ist. Da ich aufgrund der Bu Rente keinen Anspruch auf Alg 2 habe & ich seit 2 Jahren zuhause bin auch kein Alg 1 Anspruch mehr habe. Mit der Rentenkasse bin ich auf Kriegsfuß, der Fall liegt derzeit beim Sozialgericht.