Berufsunfähigkeitsversicherung nach Umschulung nicht mehr gültig?
Hallo zusammen. Von 2006-2010 machte ich meine Ausbildung zum Mechatroniker, 2006 schloss ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Zurich ab (incl. Rentenversicherung).
Ende 2008 hatte ich dann einen Tumor im Bein, bei der OP lief etwas schief und mein Fusshebenerv war/ist kaputt. Laufen mit schweren Arbeitsschuhen und langes stehen klappt wegen Funktionsstörungen und Belastungsschmerz nicht mehr. Mein Arzt schrieb mich berufsunfähig und ich kümmerte mich um eine Umschulung zum Industriekaufmann. Meine Ausbildung zum Mechatroniker habe ich abgeschlossen und ein Jahr in dem Beruf versucht zu arbeiten was leider vorne und hinten wegen Schmerzen unmöglich war.
2011-2013 machte ich die Umschulung zum Industriekaufmann, die Versicherung zahlte rückwirkend zum 1.1.2009 die Versicherungssumme bis ende der Ausbildung, danach sollte erneut geprüft werden.
Mein Versicherungsfachmann versicherte mit auf mehrfache Nachfrage (und auch vor Abschluss der Versicherung, Eltern können dies bezeugen) das immer vom Mechatroniker ausgegangen wird, auch wenn ich eine Umschulung mache bleibt die Grundlage der erste erlernte Beruf.
Heute dann die ernüchternde Nachricht das die Versicherung nicht weiter zahlt, da ich in meinem neuen Beruf ja keinerlei Einschränkung habe.
Nun die Frage: Was kann ich tun? Habe eine Rechtschutzversicherung, weiss aber nicht ob klagen hier wirklich Sinn macht? Vielen Dank
7 Antworten
Ich würde auch davon ausgehen, dass du ein Recht aus deiner BUV hast. Ein Problem, welches oft bei dieser Art Versicherung festzustellen ist, so man den Beruf wechselt. Da gilt es zunächst mal festzustellen, was in den Vertragsbedingungen steht. Ob da bereits ein Ausschluss für solche Fälle vereinbart ist. Ich würde mir den Versicherungsfachmann ins Haus holen und ihn unter Zeugen zu diesem Sachverhalt befragen. Mir alles schriftlich notieren, was er sagt. Desweiteren würde ich den Vorgang einem Versicherungsobmann zur Beurteilung übergeben. Der könnte dir genau sagen, ob in den Vertragsbedingungen ein Ausschluss zu finden ist, oder nicht. Diese Obmänner kosten kein Geld. Eine weitere Massnahme wäre die, sofort gegen die Entscheidung der Gesellschaft Widerspruch einzulegen. Die sollen dir erklären, wo in den Vertragsunterlagen hierüber etwas vermerkt sei, dass bei einem Berufswechsel die Versicherung aus der Pflicht ist. Versicherungen versuchen zunächst einmal, sich mit ablehnenden Bescheiden aus der weiteren Zahlungsverpflichtung zu stehlen. Setze der Gesellschaft ein Frist zur Beantwortung deiner Fragen, sonst kann es sein, dass du monatelang nichts hörst. Beim Obmann dauert die Überprüfung der Vertragsinhalte auch meist 6-8 Wochen. Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, bei der auch die Möglichkeit besteht, gegen eine andere Versicherung zu klagen, dann tu es. Sinn macht es allemal. Du zahlst deine Beiträge und versicherst damit dein Recht auf Kostenübernahme im Bedarfsfall. Also, nicht nachgeben und am Ball bleiben .
Hallo, bei Leistungsbeantragung wird immer auf die zuletzt durchgeführte Tätigkeit auf BU geprüft. Es gibt ein paar Einschränkungen, aber hier unwichtig. Du hast bei Abschluss ein Bedingungswerk bekommen, da steht alles drin! Hast du nach der Umschulung auch eine Tätigkeit aufgenommen? Wenn nicht, kann die Konkrete Verweisung eigentlich nicht greifen, da dein Lebensstandard noch nicht hergestellt ist. Auch wenn du eine Arbeit 400€ Basis aufnimmst, muss die Versicherung eigentlich weiter zahlen, wenn du vorher z. B 1200 € hattest. Nur kenne ich nicht genau alle Umstände und lege mich hier nicht fest. Wenn du eine RS hast, anrufen- Deckung prüfen, nutze diese und schaue nach einem Fachanwalt mit Referenzen. Wichtig, aber gleich Widerspruch zum Bescheid der Versicherung einlegen. Viel Glück! constein
Hallo, bei Leistungsbeantragung wird immer auf die zuletzt durchgeführte Tätigkeit auf BU geprüft.
Nicht, wenn du alte BU-Bedingungen hast, die diesen Passus noch nicht vorsehen.
hallo,
die neueren bedingen, dazu dürfte dein vertrag gehören, sagen aus, das die zuletzt ausgeübte tätigkeit bei einer bu grundsätzlich geprüft werden.
es ist üblich, wenn jemand eine umschulung gemacht hat, dass versicherer den neuen beruf prüfen, ob noch eine bu vorliegt. das dürfte dann mit deinem neuen beruf nicht mehr sein, jedoch hast du bereits in diesem gearbeitet?
des weiteren ist es ja überhaupt nicht empfehlenswert die altersvorsorge (kapitalversicherung) mit der bu-versicherung/renteleistung zu koppeln, lediglich die beitragsbefreiung, herzlichen glückwunsch. aber das ist ein anderens thema. ich empfehle dir, einen fachanwalt für versicherungsrecht aufzusuchen.
im übrigen sind mündliche aussagen eines vermittlers immer schlecht zur beweisführung heranzu ziehen, du könntest jedoch deine eltern als zeugen für eine falschberatung nutzen. dafür gibt es grundsätzlich die beratungsdokumentation, da sollte jeder auch seine anforderungen und fragen als kunde reinschreiben lassen. eben auch deine o.g. ausführungen.
viel glück
dickie59
Mein Versicherungsfachmann versicherte mit auf mehrfache Nachfrage (und auch vor Abschluss der Versicherung, Eltern können dies bezeugen) das immer vom Mechatroniker ausgegangen wird, auch wenn ich eine Umschulung mache bleibt die Grundlage der erste erlernte Beruf.
Ich kenne die Bedingungen 2006 der Zurich nicht, aber dass als Grundlage für eine BU exakt der bei Abschluß vorhandene Beruf und nicht "der zum Zeitpunkt der BU ausgeübte Beruf" genommen wird, ist schon sehr lange her. Schaut einfach mal in die Bedingungen rein, die Du hast, da sollte es irgendwo bei § 1 oder 2 drin stehen. Wenn es dort drin steht, hat der Berater nen mächtigen Bock geschossen und dann würde ich von Vorstandsbeschwerde mit Zeugen Eltern über Ombudsmann bis hin vors Gericht versuchen. Wenn es dort nicht drin steht, muss mal dringend mit der Zurich geredet werden.
Mir liegen derzeit nur die Bedingungen der Zurich SBU von 2011 vor und dort steht in § 2 (5) eindeutig drin: "Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens 6 Monate ununterbrochen außerstande ist, ihren zuletzt ausgeübten Beruf - so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war - auszuüben".
Da ist keine Rede von dem einen Beruf, der ständig gilt.
Klingt irgendwie logisch. Du hast einen neuen Beruf und bist folglich nicht mehr berufsunfähig. Warum sollte die Versicherung also zahlen?
Aber das solltet du wirklich mit einem Anwalt klären, zumal du ja auch eine Rechtschutz hast.