Muss ein Richter am Amts oder Landgericht einen Durchsuchungsbeschluss unterschreiben?

2 Antworten

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Ja. Das ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, die herrschende Meinung verlangt aber für eine richterliche Entscheidung stets die Schriftform, wozu auch immer die Unterschrift gehört, mehr dazu siehe hier: http://www.burhoff.de/veroeff/aufsatz/ps-98-14.htm

Als Adressat des Beschlusses erhält man aber nur eine Ausfertigung, die vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle beglaubigt wurde. Das unterschriebene Original verbleibt in der Gerichtsakte.

adk710  09.06.2015, 23:14

Danke für den Stern!

Nein, er kann es auch lassen.