Jugendämter geben keine Gesprächsprotokolle?
Ich habe von einem Bekannten der grade im Sorgerechtsstreit liegt gehört dass, das Jugendamt sich weigert bei Gesprächen ein Protokoll zu unterschreiben. Ist das so? Es ist doch in jedem normalen Unternehmen die Regel. Für mich sieht das so aus als würde sich das Amt so sich statt die Kinder schützen, da die Privatperson so überhaupt keinen Beweis über das Gespräch oder deren Inhalt hat. So kann das Amt z.B. jede Kenntnis über Misshandlungen und Co. Abstreiten. Hat man echt kein Anrecht auf ein Protokoll?
6 Antworten
Keine Behörde wird Dir ein irgendwie geartetes Gesprächsprotokoll unterschreiben, egal ob Jugendamt, Arbeitsamt oder Finanzamt.
Die Behörde für sich einen Aktenvermerk oder eine Gesprächsnotiz fertigen. Wenn irgendwelche Vereinbarungen getroffen werden, dann erteilt die Behörde eventuell ein Schreiben über die getroffenen Vereinbarung, aber Niemand wird niemals der "Gegenpartei" etwas unterschreiben.
Egal was da niedergeschrieben wird, alles kann auf mindestens zwei Arten und gelesen werden, und durch die Unterschrift des Behördenmitarbeiters kann die Behörde verpflichtet werden, selbst wenn es explizit gegen Vorschriften der Behörde verstößt, kann die Verpflichtung nach Treu und Glauben erfolgen, solange es vom Gesetz gedeckt ist.
Beim Jugendamt werden keine Protokolle angefertigt. Man und das Jugendamt können sich Gesprächsnotizen machen.
Bei Hilfeplangesprächen werden Ziele, erreichte und zu erreichende, festgehalten, da müssen die anwesenden Elternteile auch unterschreiben.
Und in normalen Unternehmen ist das so auch nicht üblich.
Bei mir, Maschinenbau, werden grundsätzlich bei Gesprächen Protokoll geführt um Zielsetzungen "zu dokumentieren. Auch unsere Zulieferer machen das wenn wir da sind.
ich war selbst schon als Beistand oder mit Vollmacht der Eltern mit Jugendlichen auf dem Jugendamt & ein Gesprächsprotokoll, das heraus gegeben wird, ist da von Seiten des Amtes nie angefertigt worden.
Das höchste der Gefühle: eine Bestätigung der Vorsprache mit den Gesprächsthemen, aber ohne Angaben zum Inhalt.
So negativ sehe ich das nicht.
Es spricht ja nichts dagegen, dass man sich selbst Gesprächsnotizen macht.
Eine Anfertigung & Herausgabe eines ausführlichen Gesprächsprotokolls würde aber wohl den Rahmen sprengen, wenn es von Seiten des Jugendamtes angefertigt werden müsste. Und ein fremdes Protokoll würde ich ohne genaue Prüfung als Mitarbeiter der Sozialen Dienste bzw. des Jugendamtes auch nicht unterschreiben.
Gegenfrage als Antwort: Warum sollten sie das tun? Woher weißt Du, dass das in "normalen Unternehmen die Regel ist"? Das stimmt nicht.
Da ich in einem Industrieunternehmen arbeite und wir wie auch unsre Kunden von jedem Kundengespräch, jeder Sitzung und jedem Ortsbesuch ein Gesprächsprotokoll bzw. Reisebericht schreiben muss. Es ist doch nur gut das man das Ergebnis aufschreibt So hat man immer nachvollziehbare Ergebnisse wo beide Seiten wissen woran sie sind und was vereinbart wurde. Auch Zulieferer zu denen wir fahren erstellen solche Protokolle. Es geht um Rechtssicherheit, und diese will das Amt einen nicht gewähren. Wie kommt es das du sagst das es kein Standard ist?
Das ist kein allgemeingültiger Standard. Mehr werde ich dazu nicht sagen.
Hat man echt kein Anrecht auf ein Protokoll?
nein.
Genau dieses Vorgehen gibt es bei uns auch und so hat der Bürger nur Nachteile kann nichts was er vorträgt belegen. Und das Amt eine reine Weste und kann sagen was es will.