Wie lange kann jemand einen Gegenstand zurück fordern?
Ich habe vor einiger Zeit ein Notebook von jemandem bekommen um Daten zu retten. Er wollte es abholen ist dann aber nicht zum vereinbarten Termin gekommen und hat sich auch nicht mehr bei mir gemeldet. Wie sieht denn da die rechtliche Lage aus?
7 Antworten
der eigentümer darf seinen besitz jederzeit zurückfordern, es sei denn ihr habt einen vertrag aufgesetzt, dass du das notebook behalten darfst, wenn es nicht in einem gewissen zeitraum abgeholt wird. so bist du zwar der momentane besitzer, aber nicht der eigentümer und musst damit rechnen, dass der andere sich sein notebook abholt, wann immer er will.
das Notebook gehört nicht dir. Es ist nur in deinem besitz aber nach wie vor nciht dein Eigentum. Wenn du es los haben möchtest, dann ruf den an, dem es gehört und frag ihn wann er es abholen kommt.....
Willst du es etwa behalten? Wenn er dir einen gefallen getan hat, solltest du ihm entgegenkommen und ihm das Notebook zurückbringen!
Dann ruf ihn doch einfach mal an ;)
Du bist Besitzer, er Eigentümer.
Er hat hat nach 985 BGB Herausgabeanspruch dir gegenüber.
Verjährung dauert 30 Jahre nach 197 BGB
Puh, musste mal im BGB nachschauen. Rechtlich gesehen, ist er aber immernoch der Eigentümer des Laptops, wenn er ihn wieder will, hat er also dir gegenüber einen Herausgabeanspruch.
Versuch doch einfach mal dich mit ihm in Verbindung zu setzen ;)
es ging um seine Daten, ich hab ihm also einen Gefallen getan