Muss ein Moslem vor Gericht schwören?
vor gericht muss man ja manchmal schwören aber auch bei uns Muslime? wir dürfen normal nicht vereidigt werden unsere religion verbietet das!" muss das gericht das aktzeptieren??
17 Antworten
muss das gericht das aktzeptieren??
Nein.
Erst kommt das Gesetz, dann die Religion hierzulande.
Das bedeutet, Du lebst zunächst einmal nach dem Gesetz, es gibt hier nichts höheres.
Und dieses verlangt von Dir, einen Eid auf Deine Aussage zu schwören, wenn Du als Zeuge vor Gericht vom Gericht dazu aufgefordert wirst - das ist eine Verpflichtung.
Was Du sonst noch darüber meinst oder denkst ist völlig ohne Belang hierbei.
Nur in amerikanischen Filmen schwören sie auf die Bibel, hier wird man vereidigt. Das kann man mit oder ohne religiöse Stütze tun. Die Religion ist frei auswählbar
Grüß Dich JUembut!
§ 59 Vereidigung(1) Zeugen werden nur vereidigt, wenn es das Gericht wegen der ausschlaggebenden Bedeutung der Aussage oder zur Herbeiführung einer wahren Aussage nach seinem Ermessen für notwendig hält. Der Grund dafür, dass der Zeuge vereidigt wird, braucht im Protokoll nicht angegeben zu werden, es sei denn, der Zeuge wird außerhalb der Hauptverhandlung vernommen.
(2) Die Vereidigung der Zeugen erfolgt einzeln und nach ihrer Vernehmung. Soweit nichts anderes bestimmt ist, findet sie in der Hauptverhandlung statt.
https://dejure.org/gesetze/StPO/59.html
Die Vereidungsformeln lauten wie folgt mit und ohne Gott (Gott wäre dann auch Allah). Das kann sich aber der Zeuge aussuchen (siehe auch Punkt 3):
Strafprozeßordnung1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 150) 6. Abschnitt - Zeugen (§§ 48 - 71)
§ 64 EidesformelMit Gott
(1) Der Eid mit religiöser Beteuerung wird in der Weise geleistet, dass der Richter an den Zeugen die Worte richtet:
"Sie schwören bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, dass Sie nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen haben"
und der Zeuge hierauf die Worte spricht:
"Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe".
Ohne Gott
(2) Der Eid ohne religiöse Beteuerung wird in der Weise geleistet, dass der Richter an den Zeugen die Worte richtet:
"Sie schwören, dass Sie nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen haben"
und der Zeuge hierauf die Worte spricht:
"Ich schwöre es".
(3) Gibt ein Zeuge an, dass er als Mitglied einer Religions- oder Bekenntnisgemeinschaft eine Beteuerungsformel dieser Gemeinschaft verwenden wolle, so kann er diese dem Eid anfügen.
(4) Der Schwörende soll bei der Eidesleistung die rechte Hand erheben.
Ein Schwur ist ein unter Verwendung von Beteuerungsformeln feierlich abgelegtes Versprechen.
Wer hier falsch aussagt, wird bestraft.
Herzlichen Gruß
Rüdiger
Man kann wählen, ob man mit religiösem Eid schwört oder ohne.
Und das hat der zu Vereidigende zu akzeptieren, oder halt die Konsequenzen zu tragen!
ich erwarte von einem souveränen gericht, dass es religiösen kriterien keines gedankens würdigt!