Was ist wenn man vor Gericht "Nein" antworten würde auf die Frage "Schwören Sie die Wahrheit zu sagen und nichts..."?
Was ist wenn man vor Gericht "Nein" antworten würde auf die Frage "Schwören Sie die Wahrheit zu sagen und nichts als die Wahrheit, so wahr Ihnen Gott helfe" ?
4 Antworten
Da würde ich doch mal glatt sagen, dass du dich augenblicklich der Missachtung des Gerichts schuldig machst.
Diese Frage, ob man schwört, ist keine Ja oder Nein Frage, sondern eine Möglichkeit für dich, offen deinen Willen auszusprechen dass du die Wahrheit sagen wirst.
Du kannst schweigen, dann gibt es bis zu 6 Monate Beugehaft.
Weiter gibt es als Zeuge die Verpflichtung zur Wahrheit (uneidliche Falschaussage) nur unter bestimmten Bedingungen (Ehepartner, Kinder, Eltern) hast du ein Zeugnisverweigerungsrecht.
Die Befragung unter Eid ist schon eine verschärfte Form der Zeugenbefragung, in aller Regel ist die Befragung uneidlich. Bei einem Schweigen wird es aber auf jeden Fall juristischen Maßnahmen kommen.
Wenn du unter Eid eine Falschaussage machst, dann machst du dich strafbar. Das wird kaum einer wagen
Zitat
"Das wird kaum einer wagen"
Woher weißt Du das alles bloß ? Wieso sollt dies keiner wagen angesichts einer Justiz, die sich selbst dem Vorwurf der Rechtbeugung und Vorteilsnahme ausgesetzt sieht ?
Wenn man die Fragen des Richters nicht wahrheitsgemäß beantworten will, macht man sich strafbar. Ist besser für einen, wenn man es richtig macht. Teilnahme an einem Gerichtsverfahren ist keine "Quizshow".
Also wenn man mit Nein antwortet, wird erst gar nicht befragt. Und man kommt automatisch in Beugehaft? Oder kann es auch sein, dass das Gericht die Aussage für nicht so wichtig erachtet und es keine Beugehaft gibt?