Rechte der Polizei? Verletzung der Würde eines Menschens?
Ich hab da mal eine Frage im Grundgesetz Artikel 1 steht ja das (1) Die Würde des Menschen unantastbar ist. Aber die Polizei hat alle Rechte einen zu durchsuchen wenn man unter verdacht steht Drogen zu haben muss man sich sogar ausziehen und so. Ich finde genau sowas verletzt doch die Würde eines Menschen oder nicht? Warum dürfen sie das dann überhaupt? Ja ist klaa Drogen verbotten ahhhh und so aber ich wurde durchsucht und musste mich auch vor dem Polizisten ausziehen obwohl ich noch nie in meinem Leben Drogen konsumiert habe. Auch mein Kumpel musste dies tun und er ist Muslim und er hat dem Polizisten gesagt er dürfe das nicht tun wegen seiner Religion und er musste es trotzdem machen sonste wäre er festgehalten worden was er nicht wollte. Genau durchsowas wird doch die Würde des Menschen verletzt ich verstehe das ganze nicht so hmm.. Kann mir da einer Helfen und genau erläutern warum das so im Grundgesetz steht wenn die Polizei das darf O.o
7 Antworten
Eine solche Frage lässt sich nicht mit wenigen Sätzen beantworten. Nur soviel:
Es gilt nach wie vor, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Gleichzeitig hat aber auch der Staat das Recht, strafbare Handlungen zu vereiteln bzw. auch zu verfolgen.
Eine solche Leibesvisitation kann also eine angemessene Maßnahme sein, um Straftaten vorzubeugen, zu vereiteln oder gar zu verfolgen.
Natürlich muss dabei die Maßnahme in Relation zum Verdachtsmoment stehen. Es darf keine Willkürmaßnahme sein.
Zudem muss bei der Leibesvisitation eine Verhältnismäßigkeit der Mittel an den Tag gelegt werden. So ist es sicherlich nicht richtig, wenn man sich in aller Öffentlichkeit entkleiden müsste. Es muss also seperat geschehen. Zudem wird dabei darauf geachtet, dass zum Beispiel bei Frauen eine Polizistin die Leibesvisitation durchführt und bei Männern ein Polizist.
Das persönliche Schamgefühl wird ein/e gute Beamte/r dabei sicherlich auch berücksichtigen. Es geht aber nicht, dass sich jemand aus vermeintlich religiösen Gründen einer solchen polizeilichen Maßnahme entzieht. (Das wäre ja dann die einfachste Möglichkeit, Drogen zu schmuggeln und sich mit diesem Hinweis der Überprüfung zu entziehen! - Es versteht sich von selbst, dass diese Argument, aus Sicht des Staates deshalb nicht gelten kann.)
Wenn man der Meinung ist, dass eine solche Maßnahme im Widerspruch gegen den Artikel 1 des Grundgesetzes steht, dann kann man dagegen durchaus Beschwerde einlegen.
Aber die Polizei hat alle Rechte einen zu durchsuchen, wenn man unter verdacht steht Drogen zu haben muss man sich sogar ausziehen und so. Ich finde genau sowas verletzt doch die Würde eines Menschen oder nicht? Warum dürfen sie das dann überhaupt?
Ein derartiger Verdacht muß durch kongrete Tatsachen begründet sein. Ob sie das überhaupt dürfen, und wenn ja warum, hängt also von den kongrenten Vertachtsmomenten ab. Ohne kongrete Verdachtsmomente, dürfen sie es nicht. Dies ist gerichtlich überprüfbar. Man müßte aber erst einmal wissen, auf weche Verdachtsmomente sich die Polizei in diesen Fall beruft.
Das Allgemeinwohl steht vor dem einzelnen Wohl.
Welcome to Germany :)
Wenn sie einen konkreten verdacht haben ist es meiner meiner nach nicht übertrieben eine Koperkontrolle durchzuführen ...
Ihr müsst euch halt alle nicht dauernd so anstellen ... ist doch wumpe ... Wenn man nichts gemacht hat, hat man doch nicht zu verlieren ...
Man muss sich auch nicht alles gefallen lassen dennoch finde ich das nicht zu viel.
Der Überwachungsstaat hat immer seine Gründe gefunden seine Bürger zu Kontrollieren.Das war in der DDR so das war im Nationalsozialismus so und das ist in vielen anderen Totalitären Staaten so.
Überwachungs uns Staatsspionage macht Menschen nicht nur kaputt sondern Unfrei. Diese Staaten Leben auf durch ihre Einschüchterung der Bürger.
Und Deutschland wir immer mehr zum Stasi Staat . Nach und nach.
Wehrt euch bevor es zu spät ist !
oh man -.-
@amioxid: Im Vergleich zur DDR oder gar zum Nazistaat hast du als BürgerIn hier aber immer noch alle Rechtsmittel zur Hand, um prüfen zu lassen, wenn du das Gefühl hast, dir sei Unrecht geschehen.
Und die vielen Urteile, auch vom Bundesgerichtshof zeigen doch, dass im Grunde die Unabhängigkeit unserer Gerichte immer noch gegeben ist.
Insofern denke ich, dass deine Einlassungen entweder Propaganda oder zumindest übertriebene Schwarzmalerei ist.
Aber ich gebe dir Recht, dass kritische und demokratische BürgerInnen immer ein kritisches Auge auf solche (polizeilichen) Maßnahmen werfen müssen, damit das nicht eintritt, was du befürchtest. Demokratie ist nichts Statisches, sondern immer was lebendiges und alle müssen sich daran beteiligen, dass die Grund- und Menschenrechte auch weiterhin eine Zukunft in Deutschland haben.
Ich selbst habe da leider kaum Ahnung, aber deine Frage hat mich neugierig gemacht und ich hab z.B. das hier gefunden: http://www.gutefrage.net/frage/darf-ein-polizist-einfach-eine-leibesvisitation-machen (Da steht auch etwas zu "Menschenrechten".) Such dich mal durchs Netz, da wirst du sicher kompetente und korrekte Antworten finden.
Polizisten sind berechtigt, im Dienst Gewalt anzuwenden – und verpflichtet, die Menschenrechte zu achten. Tun sie das nicht, ist der Staat in der Pflicht, umgehend und umfassend aufzuklären. Doch hier liegt das Problem. Deshalb fordert Amnesty International mehr Transparenz und Verantwortung bei der Polizei – und nennt überzeugende Argumente: http://www.amnestypolizei.de/mitreden/argumente.html
Danke für die Schnelle antwort ich werde mir mal das alles in ruhe durchlesen
Danke für die Schnelle antwort ich werde mir mal das alles in ruhe durchlesen
So ein Käse . Du glaubst doch nicht das man sich alles gefallen lassen muss mit deiner Argumentation.
Man muss auch der Polizei klare Grenzen aufzeigen. Auch die dürfen nicht alles. Sonst wären wir ja bei den Hotten Totten !