Nettokauf beim Autohändler?
Hallo zusammen Ich möchte gerne ein neues Auto kaufen und der Händler hat in seinem Inserat 2 Preise stehen (Brutto und Netto). Der Nettopreis spricht mich natürlich mehr an. Ich weiß, dass ich als Privatperson das Auto nicht für den Preis kaufen kann. Ich weiß ebenfalls, dass Gewerbetreibende das Auto gewerblich nutzen müssen. Aber wie sieht es aus, wenn ein anderer Autohändler das Auto kauft? Würde er es auch zum Nettopreis bekommen? Ich habe einen Bekannten Autohändler und würden ihn dann fragen, ob er das Auto so kaufen kann und es mir dann weiterverkauft. Ich möchte ihn nur nicht direkt mit Fragen belästigen und frage deshalb vorher erstmal hier nach.
Liebe Grüße
3 Antworten
Dich geht der Nettopreis absolut nichts an. Dein Autohändlerkumpel würde den Wagen auch nicht Netto bekommen, sondern am Jahresende bei der Umsatzsteuererklärung könnte er die Umsatzsteuer anrechnen. Wenn er Dir das Auto verkauft, muss er die Umsatzsteuer aber wieder einnehmen und sie Dir als Mehrwertsteuer berechnen. Du kommst also auf legalem Wege nicht dazu, den Nettopreis zu zahlen.
sondern am Jahresende
Am Monatsende.
Es wäre finanziell verheerend, wenn man bis zu 12 Monate auf die Erstattung der gezahlten USt warten müsste.
Soweit ich weiß hat der brutto/netto Preis nix damit zu tun das du das Auto dann gewerblich nutzen musst. Es geht eher darum das der eine Preis ein Endkundenpreis ist und der andere für den Weiterverkauf an Händler.
Dein Bekannter könnte also das Auto gewerblich kaufen und dir dann eben weiterverkaufen.
Was willst du denn jetzt..?
Wo habe ich denn geschrieben das der Gewerbetreibende keine Mehrwertsteuer zahlen muss? Ich habe ihm/ihr lediglich erklärt das der Privatkunde nur mit der ausgewiesenen Mehrwertsteuer kaufen kann und die angegebenen Preise ohne die angegebene Mehrwertsteuer lediglich für Händler/Gewerbetreibende ist.
Ob sein Bekannter dann 19% oder 200% draufschlägt ist doch seine Sache...
Was genau soll das bringen?
Dein Kollege kauft das Auto zum netto, verkauft es dir dann günstiger so das du + Steuern den ursprünglichen netto hast, und dein Kollege hat dann in seiner Firmenbilanz ein minus.
Das macht keinen Sinn für deinen Kollegen.
Schreib' doch einfach nichts, wenn Du keine Ahnung hast.
Selbstverständlich zahlt ein Gewerbetreibender auf den Nettopreis die 19% Umsatzsteuer. Mit dem Unterschied, dass er sie mit der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung erstattet bekäme.
Ist der Käufer ein Händler, so muss er im Falle des Verkaufs des Autos dem Verbraucher erneut 19% berechnen, welche er dann an das Finanzamt abzuführen hat (ebenfalls per USt-Voranmeldung).
Der einzige Weg, sich vor den 19% zu drücken, ist, selber ein vorsteuerabzugsberechtigter Gewerbetreibender zu sein und das auf Firmenkosten erworbene Fahrzeug privat zu nutzen.
So mache ich das zumindest mit meinen Gebrauchtautos. Ich kaufe lediglich regelbesteuerte Fahrzeuge oder importiere aus Drittländern (allerdings nicht um 19% sparen zu können) und lasse mir die Autos zu, die ich gerne hätte oder brauche. Trotzdem sind sie inseriert und wenn jemand das Auto haben mag, dann kann ich die Umsatzsteuer in der Rechnung ausweisen.