Muss ein Arbeitszeugnis in Deutscher Sprache ausgestellt werden?
Hallo zusammen.
Ich habe nach einem Jobwechsel das Arbeitszeugnis meines alten Arbeitgebers bekommen. Da die Unternehmenssprache hauptsächlich Englisch war wurde mir das Arbeitszeugnis ebenfalls in Englisch ausgestellt. Habe ich einen Anspruch darauf, dass mir das Zeugnis in Deutsch ausgestellt wird? Ich habe da keine rechtlichen Grundlagen finden können.
Dass englische Arbeitszeugnisse immer beliebter werden ist mir klar, jedoch fehlt mir hier die Möglichkeit das Arbeitszeugnis wirklich überprüfen zu können, da ich mich mit den englischen Formulierungen nicht auskenne.
Danke im Voraus für jede Hilfe :)
8 Antworten
Im englischen Sprachraum sind Arbeitszeugnisse eher unüblich, statt dessen wird idR ein Letter of Recommendation (Empfehlungsschreiben) erstellt, der recht wenig mit dem bekannten Arbeitszeugnis zu tun hat.
Der Anspruch auf ein deutsches Zeugnis ergibt sich aus GewO 109, Abs. 2, wonach ein Zeugnis "klar und verständlich" abgefasst werden muss.
Nachdem in der Niederlassung offenbar keine "native speaker" vorhanden sind, würde ich direkt zum Chef gehen und fragen, ob er damit einverstanden ist, wenn Du einen Vorschlag für den Zeugnistext vorbereitest.
Klingt zwar komisch, aber oft ist der Chef froh, wenn er das nicht selbst machen muss - ich hab z.B. fast alle meine Zeugnisse selbst geschrieben und immer ohne große Abstriche zurück bekommen.
Interessante Frage; Schaub spricht im Arbeitsrechtshandbuch wie selbstverständlich von einem Anspruch gem. § 109 GewO auf ein Arbeitszeugnis in deutscher Sprache. Sollte also rechtlich durchsetzbar sein.
ist das arbeitszeugnis von muttersprachlern verfasst? dann können sie das auch gleich ins deutsche für dich verfassen und dir mitgeben. ansonsten würde ich das ding ablehnen und korrektur verlangen.
wenns nciht funktioniert, dann klagen.
Im Zweifel hast Du in Deutschland Anspruch auf ein Zeugnis in deutscher Sprache, auch wenn dies mittlerweile anders gehandhabt wird. Der zeugniscode von US Zeugnissen ist in der tat ein Anderer und auch schon wieder unterschiedlich zu Zeugnissen aus GB. Rede mit HR. Risiko falls wenig Erfahrung mit dt. Zeugnissen ist, dass es Textbausteine werden.
Wenn der Arbeitsvertrag in deutscher Sprache abgefasst ist, hat der Fragesteller einen Anspruch auf ein deutschsprachiges Zeugnis (das er hier im Anschluss überprüfen lassen sollte).
Könnte es sein, daß der Aussteller/ Schreiber Deines Arbeitszeugnisses der deutschen Sprache nicht mächtig ist?